- Abgeschlossenes Studium: erster oder weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit dem Nachweis von mindestens 240 ECTS oder ein gleichwertiger Abschluss (Diplom oder erste Staatsprüfung)
Können keine 240 ECTS nachgewiesen werden, so besteht die Möglichkeit der Anrechnung äquivalenter Leistungen. Diese werden durch ein Gremium geprüft. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an BuPspam prevention@hib.uni-tuebingen.de - Berufserfahrung: mindestens ein Jahr Berufserfahrung im pädagogischen Bereich
- Motivationsschreiben bei Bewerbung auf ein Stipendium, Kriterien für das Motivationsschreiben finden Sie hier Link
Alle genannten Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung erfüllt sein.