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FAQ

Häufige Fragen zu Innovation Grants

Kann man sich auch ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität Tübingen bewerben?

Die Innovation Grants sind ein intramurales Förderprogramm, und als solches, steht es nur Mitgliedern der Universität Tübingen zur Verfügung. Für die Antragstellung ist ein Arbeitsverhältnis an der Universität zwingend, die Doktorarbeit kann jedoch auch an einer anderen Einrichtung durchgeführt worden sein.

Kann sich ein Projekt auch während der Postdoc-Phase entwickelt haben?

Das Projekt, mit dem man sich auf einen Innovation Grant bewirbt, muss aus der eigenen Doktorarbeit entstanden sein.

Was gilt als Stichtag für den Zeitraum der 3 Jahre nach der Promotion?

Als Stichtag gilt das Ausstellungsdatum der Doktorurkunde.

Von wem müssen die Unterstützungsschreiben kommen?

Die betreuende Person muss schriftlich erklären, dass für Ihr Projekt die Unterbringung gewährleistet ist und die Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird. (Unterstützungsschreiben von der betreuenden Professorin/ vom betreuenden Professor)

Ein weiteres Unterstützungsschreiben muss aus dem wissenschaftlichen Umfeld kommen, aber nicht zwangsläufig aus der Universität Tübingen. Der Verfasser des Schreibens sollte Sie und Ihre bisherige wissenschaftliche Arbeit kennen und bewerten können.

Zusätzlich muss ein Unterstützungsschreiben von einem externen Partner eingeholt werden. Hierin soll das Interesse an der Umsetzung/Verwendung für Ihre Entwicklung ausgedrückt werden. Für einen Innovation Grant in den Natur- und Lebenswissenschaften wird an Stelle eines einfachen Unterstützungsschreibens eine Absichtserklärung (Letter of Intent, kurz LoI) gefordert. Alternativ erfüllt an dieser Stelle auch ein bestehender Kooperationsvertrag oder der Nachweis einer laufenden Kooperationsverhandlung den Zweck.

Was ist genau ein Letter of Intent und wann wird ein solches Schreiben gefordert?

Der Letter of Intent (LoI) ist eine Absichtserklärung von (Verhandlungs-)Partnern. Das Schreiben soll aufzeigen, dass hier ein ernsthaftes Interesse an dem vorliegenden Projekt besteht und bei erfolgreicher Bestätigung der Ergebnisse während der Innovation Grant Phase eine Kooperation oder eine Weiterentwicklung seitens des Unternehmens angestrebt wird.  Der LoI ersetzt in den Natur- und Lebenswissenschaften das zweite Unterstützungsschreiben.  Mehrere LoIs von verschiedenen Unternehmen verstärken den Eindruck eines potentiell erfolgreichen Antrags.

Wie wichtig sind die wissenschaftliche Qualität und der geplante Transfer?

Die wissenschaftliche Qualität ist natürlich immer eine Voraussetzung für ein förderbares Projekt, jedoch handelt es sich bei den Innovation Grants um ein Wirtschaftsförderprogramm und nicht um ein Wissenschaftsförderprogramm. Für Letzteres verweisen wir auf bekannte Formate der DFG, des BMBF und der EU sowie diverser Stiftungen.

Entscheidend für eine Förderung ist die erfolgreiche Aussicht auf einen Transfer. Diese ist durch entsprechende Unterstützungsschreiben von Partnern bzw. in den Natur- und Lebenswissenschaften durch einen Letter of Intent zu belegen.

Wie werden die Mittel für die Stellen berechnet?

Die eigene Stelle sowie die Stelle für eine technische Assistenz (TA) werden ohne Angabe von konkreten Summen, lediglich unter Angabe des Zeitraumes und der Entgeltgruppe beantragt. Die Personalabteilung nimmt bei der Einstellung eine Stufenzuordnung vor, woraus sich die konkreten Summen erst ergeben. Die Antragsteller können für sich selber eine E 13 Stelle (100%) beantragen. Für wissenschaftliche Hilfskräfte kann auf die Tabelle der Vergütungssätze zurückgegriffen werden, zu finden im Downloadbereich der Personalabteilung.

Welche weiteren Stellen können beantragt werden?

Für das eigene Projekt können zusätzlich Mittel für Hilfswissenschaftler beantragt werden. Für die Beantragung einer TA-Stelle gibt es folgende Möglichkeiten: Eine bereits in der Universität verortete TA-Stelle kann für die Dauer des Innovation Grant-Projektes aufgestockt oder entsprechend umgewidmet werden. Alternativ muss bei Neuanstellung eine Weiterbeschäftigungsgarantie der Arbeitsgruppenleitung (betreuende/r Professor/in) für die Personalabteilung erstellt werden, damit gewährleistet ist, dass die betreffende Person ggf. auch nach Ablauf des Projektes weiterbeschäftigt werden kann.

Wieviel Mittel können insgesamt beantragt werden?

Es gibt keine offizielle Obergrenze für die Antragstellung. Die beantragten Mittel müssen nachvollziehbar verargumentiert und in einer kleinen Finanzübersicht dargestellt werden. Gegebenenfalls werden die Gutachterinnen und Gutachter und/oder die Mitglieder der Forschungskommisson Kürzungen empfehlen.

Was passiert, wenn die geförderte Person die Universität Tübingen verlässt?

Bei den Innovation Grants handelt es sich um ein personenbezogenes Förderprogramm. Mit dem Weggang der geförderten Person erlischt auch die Förderung. Für die eventuelle Übernahme von Projekt-finanzierten Technischen Assistenten muss bei Antragstellung eine entsprechende Erklärung der Arbeitsgruppenleiter vorgelegt werden.