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17.11.2021

„3G“-Regelung Zugang zu Arbeitsplätzen

Nutzung nur mit Nachweis möglich - Maskenpflicht besteht weiterhin

  • Gemäß Corona-Verordnungen der Landesregierung ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt in geschlossenen Räumen nur mit einem Testnachweis gestattet.
  • Dies gilt auch für Bibliotheken bzw. die Nutzung der Lese- und Arbeitsplätze (ausgenommen ist die Abholung / Rückgabe von Medien).
  • Ein Nachweis
    • seit min. 14 Tagen vollständig geimpft           ODER
    • genesen (PCR-Test nicht älter als 6 Monate) ODER
    • negativ getestet: Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h (letzterer ist obligatorisch für Nicht-Universitätsmitglieder)

ist daher vorzuweisen, um an der Aufsicht eine Platzkarte zu erhalten.

  • Die Karte ist zur Kontrolle gut sichtbar am Arbeitsplatz auf dem Tisch abzulegen.
  • Tageskarten sind am Ende des Aufenthalts in die Urne am Bibliotheksausgang einzuwerfen.
  • Geimpfte Personen können eine personalisierte Dauerkarte erhalten und diese behalten.

Weiterhin besteht die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung am Bibliothekseingang per QR-Code oder Formular (ausgenommen wiederum: Betreten nur für Ausleihe), sowie zum Tragen einer medizinischen Maske auch an den Lernplätzen.

Mit der Bitte um Beachtung und Ihr Verständnis, herzlich
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek

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