17.11.2021
„3G“-Regelung Zugang zu Arbeitsplätzen
Nutzung nur mit Nachweis möglich - Maskenpflicht besteht weiterhin
- Gemäß Corona-Verordnungen der Landesregierung ist nicht-immunisierten Personen der Aufenthalt in geschlossenen Räumen nur mit einem Testnachweis gestattet.
- Dies gilt auch für Bibliotheken bzw. die Nutzung der Lese- und Arbeitsplätze (ausgenommen ist die Abholung / Rückgabe von Medien).
- Ein Nachweis
- seit min. 14 Tagen vollständig geimpft ODER
- genesen (PCR-Test nicht älter als 6 Monate) ODER
- negativ getestet: Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 h, PCR-Test nicht älter als 48 h (letzterer ist obligatorisch für Nicht-Universitätsmitglieder)
ist daher vorzuweisen, um an der Aufsicht eine Platzkarte zu erhalten.
- Die Karte ist zur Kontrolle gut sichtbar am Arbeitsplatz auf dem Tisch abzulegen.
- Tageskarten sind am Ende des Aufenthalts in die Urne am Bibliotheksausgang einzuwerfen.
- Geimpfte Personen können eine personalisierte Dauerkarte erhalten und diese behalten.
Weiterhin besteht die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung am Bibliothekseingang per QR-Code oder Formular (ausgenommen wiederum: Betreten nur für Ausleihe), sowie zum Tragen einer medizinischen Maske auch an den Lernplätzen.
Mit der Bitte um Beachtung und Ihr Verständnis, herzlich
Ihr Team der Brechtbau-Bibliothek
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