Institut für Erziehungswissenschaft

Zusatzqualifikation "Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen"

Informationen für Studierende

Die Zusatzqualifikation startet immer im Wintersemester jeden Jahres und erstreckt sich mit insgesamt drei Modulen über zwei Semester.
Bewerbungsschluss ist immer Ende Juli.

Wer kann die Zusatzqualifikation studieren?

Das Programm richtet sich an Studierende aller erziehungswissenschaftlichen Studiengänge der Universität Tübingen.

Das sind (HF/NF):

  • B.A. Soziale Arbeit und Weiterbildung (vormals B.A. Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/ Erwachsenenbildung)
  • B.Ed. Sozialpädagogik/Pädagogik - höheres Lehramt an beruflichen Schulen
  • B.Ed. Gymnasiales Lehramt
  • B.Sc. Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie
     
  • M.A. Bildung und Erziehung: Kultur – Politik – Gesellschaft
  • M.A. Forschung und Entwicklung in der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit
  • M.A. Schulforschung und Schulentwicklung
  • M.A. Erwachsenenbildung/Weiterbildung
  • M.Ed. Berufliches Lehramt Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemeinbildendes Fach
  • M.Ed. Gymnasiales Lehramt
  • M.Sc. Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie

Anmeldung / Zulassung

Die Zusatzqualifikation ist zulassungsbeschränkt. Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller o.g. Studiengänge.

Die Zusatzqualifikation wird mit erfolgreichem Abschluss aller drei Module erworben und bescheinigt.

Anmeldeverfahren (Bewerbung)

Die Bewerbung auf einen Platz in der Zusatzqualifikation (Module 1-3, Wintersemester und Sommersemester) erfolgt per Email an die folgende Emailadresse: qualifikation.sexualisierte-gewaltspam prevention@ife.uni-tuebingen.de
Die Bewerbungsfrist wird jeweils in der Infoveranstaltung und auf dieser Homepage bekannt gegeben. 

Auf alma brauchen Sie sich (zu dem Modulen 1 und 2 im Wintersemester) nicht selbständig anzumelden, das erledigen wir für alle diejenigen, die einen Platz in der Zusatzqualifikation erhalten haben. 

Ihre Bewerbung per Email umfasst 

a) die folgenden Informationen:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Studiengang (HF/NF)
  • Fachsemester
  • sollten Sie Modul 1 (Blockseminar bei Petra Sartingen oder Claudia Kanz) oder Modul 2 (Digitale Vorlesungsreihe) bereits in einem vorangegangenen Semester einzeln studiert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Leistungsnachweis mit der Email an uns zu senden!

b) Ein Motivationsschreiben im PDF-Format im Anhang Ihrer Email, im Umfang von maximal einer Seite. Es sollte die folgenden Aspekte beinthalten:

  • Was interessiert Sie an der Zusatzqualifikation, warum wollen Sie persönlich diese Weiterbildung absolvieren? Haben Sie eine Idee, wofür Sie diese Qualifizierung später brauchen könnten oder wollen?
  • Sind Sie bereits mit den Themen Macht, Machtmissbrauch und (sexualisierte) Gewalt in Berührung gekommen und wenn ja, in welchem Zusammenhang?
  • Haben Sie Praxiserfahrung (freiwilliges oder Pflichtpraktikum, Hospitation, Arbeitsstelle, Ehrenamt u.a.m.) und wenn ja, in welcher Einrichtungsart?

WICHTIG: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bekommen Sie - in aller Regel innerhalb einer Woche - Nachricht von uns, ob Sie einen Platz erhalten haben. 

 

Besonderheiten der Module:

Modul 1
Zum einführenden, praxisorientierten Blockseminar bei Petra Sartingen werden ausschließlich Studierende zugelassen, welche die Zusatzqualifikation (Modul 1-3) erwerben möchten und einen Platz erhalten haben. Parallel wird ein thematisch ähnliches Seminar von Claudia Kanz (ebenfalls im Wintersemester) angeboten, das nicht in die Zusatzqualifikation integriert ist (also einzeln im Wahlmodul studiert werden kann), aber für die Zusatzqualifikation angerechnet werden kann. 

Modul 2
Die digitale Vorlesungsreihe ist fester Bestandteil der Zusatzqualifikation. Zugelassen werden dieselben Personen, die auch zu Modul 1 zugelassen werden.
Die digitale Vorlesungsreihe kann aber auch unabhängig von der Zusatzqualifikation über das TCP oder die Wahlmodule der jeweiligen Studiengänge studiert werden und ist dort, abgesehen vom Platzkontingent (maximal 120 TN), nicht zulassungsbeschränkt.

Modul 3
Die Praxisphase mit der Forschungswerkstatt kann nur studiert werden, wenn zuvor Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert wurden. Die Zulassung erfolgt nach Prüfung dieses Kriteriums automatisch.
Wissenswertes zu Modul 3 finden Sie im entsprechenden Reiter ("Praxisphase").

Praxisphase (Modul 3)

Umfang, Organisation

Die Praxisphase in einer pädagogischen Einrichtung umfasst mindestens 120h. Wir empfehlen, die Praxisphase im Tandem zu absolvieren. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine bereits absolvierten Praktika anrechnen!

Die Praxisphase kann im Zeitraum von Januar bis Mai absolviert werden. Verschiedene Varianten sind möglich:

  • als Block in ca 3 Wochen Vollzeit (z.B. in den Semesterferien, Februar bis April)
  • in Teilzeit (ab Januar, oder ab April)

Supervisorisch begleitet und wissenschaftlich betreut wird die Praxisphase durch vorbereitende Workshops (bereits im Wintersemester), Sprechstunden (zwei Supervisionstermine a 1h) sowie einen Vormittag Fall-/Fachberatung. Zum Ende des Sommersemesters findet zudem die Forschungswerkstatt in Kompaktform statt. 

Was beinhaltet die Praxisphase?

Die Praxisphase soll den Studierenden einen Einblick in die institutionellen und organisatorischen Gegebenheiten sowie die pädagogischen Interaktionen erlauben. Darüber hinaus führen die Studierenden ein Interview mit einer Leitungskraft/verantwortlichen Person zu Elementen eines (Gewalt)Schutzkonzepts* und werten Mitarbeiter:innenfragebögen zum Thema Einrichtungsatmosphäre* aus.

Die Ergebnisse werden von den Studierenden in der Forschungswerkstatt für die Einrichtungen in Form eines Abschlussberichtes aufbereitet. Dieser kann von den Einrichtungen als Anstoß genutzt werden, ein (Gewalt)Schutzkonzept zu entwickeln. Einrichtungen, die bereits ein (Gewalt)Schutzkonzept etabliert haben, können die Ergebnisse zur Reflexion der bestehenden Bausteine nutzen.

Die Einrichtungen erhalten zu ihrer freien Verfügung**:

  1. Ein anonymisiertes Ergebnisprotokoll der Praxisphase (qualitative Analyse)
  2. Die Auswertung des Interviews mit einer Leitungskraft/ verantwortlichen Person sowie die anonymisierte Auswertung der Mitarbeiter:innenfragebögen (quantitative Analyse)
  3. Ein Resümee (inkl Empfehlungen)

_________

* Das Interview und die Fragebögen sind dem IPSE – Instrument zur partizipativen Selbstevaluation des IPP München entnommen.
** Der Abschlussbericht ist anonymisiert und geht ausschließlich den vorab vereinbarten Personen zu (Einrichtungsleitung, ggf. Gewaltschutzbeauftragte). Der Bericht ebenso wie die Praxisphase und die begleitenden Veranstaltungen unterliegen Datenschutz- und Schweigepflichtbestimmungen.


Veranstaltungen

SoSe 26

06.05.2026

Kino Atelier: “Die Kinder aus Korntal”

Film und Diskussion mit der Regisseurin und Betroffenen