Nachträgliche Aufnahme in die PC-Betreuung
Grundsätzlich nimmt das ZDV auch "schon gebrauchte" PCs in die Betreuung auf, also PCs, die keine Neubeschaffungen sind. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Eine nachträgliche Aufnahme in die PC-Betreuung ist stets mit einer kompletten Neuinstallation verbunden. Für die Sicherung Ihrer Daten und Einstellungen und die Migration auf den vom ZDV neu installierten PC bzw. auf Ihre Netzlaufwerke sind sie selbst verantwortlich!
- Aufgenommen werden in der Regel nur PCs, die noch in der Herstellergarantie sind.
- Der PC muss vom Nutzer / der Einrichtung beim ZDV angeliefert werden (ohne Zubehör wie Tastatur, Maus etc.).
- Das Datum der Anschaffung und die Garantielaufzeit muss durch Lieferschein oder Rechnung nachgewiesen werden.
- PCs aus der Empfehlungsliste des ZDV werden grundsätzlich aufgenommen. Die Aufnahme anderer PCs muss im Einzelfall angefragt und kann vom ZDV wegen zu hohem Aufwand abgelehnt werden.
Umzug eines ZDV-betreuten PCs und/oder Änderung des primären Nutzers
Wenn ein vom ZDV betreuter PC an einen anderen Standort umzieht, ist ggf. eine Änderung der IP-Konfiguration notwendig. Zu melden ist auch, wenn sich der primäre Nutzer/Ansprechpartner ändert. Bitte informieren Sie die Wiwi-IT! Mitzuteilen sind:
- Seriennummer des PCs
- Straße + Hausnummer (alt / neu)
- Raumnummer (alt / neu)
- Stockwerk (alt / neu)
- Vorname des primären Nutzers (alt / neu)
- Nachname des primären Nutzers (alt / neu)
- Emailadresse des primären Nutzers (alt / neu)
- Telefonnummer des primären Nutzers (alt / neu)
Ende der Betreuung
Die PC-Betreuung endet standardmässig und automatisch nach 5 Jahren (60 Monaten). Auf Wunsch ist auch ein vorzeitiges Ausscheiden möglich. Im Zeitpunkt des Ausscheidens ...
- erhält der Nutzer ein Benachrichtigungsschreiben des ZDV zum Auslaufen der PC-Betreuung mit Administrator-Login (und ggf. IP-Adresse)
- wird der Software-Verwaltungs-Client auf dem PC deinstalliert und das ZDV nimmt keine Software-Aktualisierungen mehr vor
- geht die Betriebsverantwortung für den PC auf den aktuellen Nutzer über
- wird Software im Eigentum des ZDV deinstalliert (insb. der Virenscanner, das ZDV ersetzt diesen ggf. durch einen alternativen Virenscanner, sofern Lizenzen verfügbar)
- geht die Verantwortung für die IP-Adresse, sofern vom ZDV im Benachrichtigungsschreiben angegeben, auf den aktuellen Nutzer über