27.04.2020
(Übergangs-)Regelungen zu neuen Modulhandbüchern und Prüfungsordnungen
Inkrafttreten ab WS20/21
Im vergangenen Jahr wurden die Studiengänge des ZITh akkreditiert und überarbeitet. Dabei hat sich die Struktur der Module in den einzelnen Studiengängen auch leicht verändert.
Diese neuen Modulhandbücher und Prüfungsordnungen gelten für alle Student*innen, die sich ab dem WiSe 2020/21 neu für den jeweiligen Studiengang einschreiben.
Für Studierende, die schon vor WiSe 2020/21 für den jeweiligen Studiengang eingeschrieben sind, gelten weiterhin die alten Modulhandbücher und Prüfungsordnungen. Diese Studierende haben aber die Möglichkeit in den jeweiligen, akkreditierten Studiengang zu wechseln. In diesem Fall muss schriftlich einen Wechsel im Prüfungsamt bis zum 31.03.2021 beantragt werden.
Die neuen (akkreditierten) Modulhandbücher und Prüfungsordnungen sind hier aufrufbar. Unten finden Sie eine Übersicht der Veränderungen. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Nähere und verbindliche Informationen finden Sie in den neuen (akkreditierten) Modulhandbücher und Prüfungsordnungen, die auf der Downloadseite aufrufbar sind. Wir bitten alle Studierende, die wechseln wollen, abzugleichen, welche Änderungen sie betreffen würden. So wurde beispielsweise der Nachweis der Sprachkenntnisse vom B.Ed. in den M.Ed. (vor Belegen des ersten Moduls) verschoben.
Bei Fragen können Sie sich gerne ans Prüfungsamt bzw. an die jeweiligen Studiengangsverantwortlichen wenden.
Update 1: Bzgl. Vorleistungen im B.Ed.
Student*innen, die im B.Ed. eingeschrieben sind und bereits Vorleistungen für den M.Ed. erbracht haben, können einen Antrag auf Anrechnung dieser Veranstaltungen für das neue MHB des M.Ed. (gültig ab WS 20/21) stellen.
Dies betrifft insbesondere die Schwerpunktmodule, da die Struktur im alten und im neuen MHB des M.Ed. unterschiedlich ist. Da bisherige Veranstaltungen dem alten MHB des M.Ed. zugeordnet waren, mit einer Neueinschreibung im M.Ed. ab WS 2020/21 aber nach dem neuen MHB im M.Ed. studiert werden muss, müssen die ggf. vor dem WS 2020/21 erbrachten Leistungen erst anerkannt werden. Deswegen bitten wir alle betroffenen Student*innen den Antrag „Anrechnung von Studienleistungen“ auszufüllen und bei der Prüfungsfachberatung, Frau Taskiran (zeynep.taskiranspam prevention@uni-tuebingen.de) einzureichen. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die Sie im Zentralen Prüfungsamt, Theologien, Keplerstraße 2, zur Eintragung auf alma nach dem neuen MHB des M.Ed. vorlegen können.
Update 2: Hinweis für Student*innen im alten B.Ed.
Für diejenigen, die vor dem WS 20/21 ihr Studium begonnen haben und nach dem alten Modulhandbuch des B.Ed. studieren, gilt ab dem SoSe 21 folgende Regelung:
Entgegen der Struktur des alten MHB des B.Ed. werden die Veranstaltungen
- "Islamische Religionspädagogik I (VL)" und "Religionspädagogik und Islamischer Religionsunterricht (S)" im Wintersemester (statt Sommersemester) angeboten;
- "Islamische Religionspädagogik II (VL)" und "Islamische Religionspädagogik II (S)" im Sommersemester (statt Wintersemester) angeboten.
Sie müssen wie bisher zuerst "Islamische Religionspädagogik I (VL)" und "Religionspädagogik und Islamischer Religionsunterricht (S)“ belegen, bevor Sie dann "Islamische Religionspädagogik II (VL)" und "Islamische Religionspädagogik II (S)“ belegen. Sie brauchen die empfohlenen Fachsemester nicht zu beachten.
Nochmals als Übersicht:
- WS: IRP I Vorlesung und Seminar
- SoSe: IRP II Vorlesung und Seminar
Bitte beachten Sie diese Verschiebung bei Ihrer Studiumsplanung. Diese Änderungen sind für eine überschneidungsfreie Lehre als Übergangsregelung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Studien- und Prüfungsordnungen notwendig (siehe Art. 2 der Änderungssatzung zur Studien- und Prüfungsordnung IRL B.Ed.). Bei Fragen und Komplikationen können Sie sich gerne an die Studienfachberatung wenden.