Zentrum für Islamische Theologie (ZITh)

Beirat

Die Universität Tübingen und die drei Verbände DITIB (Diyanet Isleri Türk-Islam Birligi), IGBD (Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland) und VIKZ (Landesverband der islamischen Kulturzentren) haben im Jahr 2011 einen konfessionsgebundenen Beirat für das Zentrum für Islamische Theologie gebildet. Die Universität folgte dabei der Empfehlung des Wissenschaftsrats, theologisch kompetente Beiräte in die Etablierung islamischer Theologie an deutschen Hochschulen zu integrieren. Dies ist auf die staatsrechtliche Maxime zurückzuführen, dass der bekenntnisneutrale Staat nicht die alleinige Verantwortung für die Inhalte des Theologiestudiums oder der Religionslehrerausbildung übernehmen kann. Vielmehr bedarf es dazu der Kooperation der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Überdies empfiehlt der Wissenschaftsrat, die Beiräte sowohl mit Repräsentanten der islamischen Verbände als auch mit Einzelpersonen zu besetzen. Dem folgend konstituiert sich der Beirat am ZITh. Er besteht aus sieben vom Rektor der Universität ernannten Mitgliedern: Bei fünf der sieben Mitglieder haben die Verbände DITIB, IGBD und VIKZ ein Vorschlagerecht. Dabei entfallen auf DITIB drei Stimmen, auf IGBD und VIKZ je eine Stimme. Zudem wird auf Vorschlag des Rektors eine unabhängige Einzelperson ernannt.  Von DITIB (in Rücksprache mit IGBD und VIKZ) wird ebenfalls eine unabhängige Einzelperson vorgeschlagen. Die beiden unabhängigen Mitglieder verfügen je über eine Stimme. Für jedes Beiratsmitglied wird nach dem gleichen Verfahren eine Vertretung ernannt.

Der Beirat steht dem ZITh ausschließlich bei bekenntnisrelevanten Fragen zur Seite und nimmt insoweit die Funktion der Kirchen bei den christlich-theologischen Fakultäten wahr. Die Wissenschaftsfreiheit der Hochschule wird dabei gewahrt. Bei Berufungen wird gemäß dem Landeshochschulgesetz (LHG) verfahren: Das Rektorat ruft eine Berufungskommission ein, bestehend aus muslimischen Theologinnen und Theologen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer Fakultäten sowie Repräsentanten der unterschiedlichen universitären Gruppen. Das Auswahlverfahren erfolgt nach den üblichen hochschulinternen Regeln und nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien. Nach Abschluss des Verfahrens in der Berufungskommission ist in Analogie zu Berufungsverfahren bei den christlich-theologischen Fakultäten die Zustimmung des Beirates einzuholen.

Ferner sieht die im Herbst 2020 zwischen der Universität und der Stiftung Sunnitischer Schulrat geschlossene Vereinbarung vor, dass die Stiftung und der Beirat bei Berufungen von Professorinnen und Professoren, die in der Ausbildung von Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung mitwirken, über die Erteilung einer Lehrbefugnis übereinstimmend entscheiden. Die Stiftung Sunnitischer Schulrat wurde zum 01.08.2019 errichtet. Zweck der Stiftung ist die Organisation des islamischen Religionsunterrichts sunnitischer Prägung als ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen und schulrechtlichen Vorgaben.


Vorsitzender des Beirats und dessen Ansprechperson ist Herr Gürcan Mert.
Kontakt: beiratzithspam prevention@gmx.de

Beiratsmitglieder und Stellvertreter

von DITIB vorgeschlagene Personen

Mitglied

Vertretung

Herr Gürcan Mert (Vorsitzender)

Herr Murat Şahinarslan (stellv. Vorsitzender)

Frau Canan Üstündağ

Herr Mehmed Durusu

Herr Alican Kilinc

N.N.

von IGBD vorgeschlagene Personen

Mitglied

Vertretung

Herr Prof. Dr. Ibrahim Džafić

Herr Bilal Hodžić

von VIKZ vorgeschlagene Personen

Mitglied

Vertretung

Herr Ömer Yavuz

Herr Mustafa Alkan

vom Rektor vorgeschlagene unabhängige Personen

Mitglied

Vertretung

Herr Dr. Hussein Hamdan

Herr Talha Taşkinsoy

von DITIB vorgeschlagene unabhängige Personen

Mitglied

Vertretung

Frau Stéphanie Turki

Asli Kücük