20.04.2020
Umbenennung des Masterstudiengangs „Islamische Praktische Theologie (Seelsorge)“
in „Islamische Praktische Theologie für Seelsorge und Soziale Arbeit“
Wir möchten darauf hinweisen, dass, nach ggf. erfolgter Zustimmung durch den Universitätsrat und dann Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen, voraussichtlich mit Beginn des Sommersemesters 2020 die Erste Satzung der Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Islamische Praktische Theologie (Seelsorge) – ab Sommersemester 2020: Studiengang Islamische Praktische Theologie für Seelsorge und Soziale Arbeit – mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) in Kraft tritt.
Im Wesentlichen handelt es sich bei dieser Satzungsänderung um die Umbenennung des Masterstudiengangs (M.A.) „Islamische Praktische Theologie (Seelsorge)“ in „Islamische Praktische Theologie für Seelsorge und Soziale Arbeit“.
Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang M.A. Islamische Praktische Theologie (Seelsorge) an der Universität Tübingen vor dem Sommersemester 2020 aufgenommen haben, sind vorbehaltlich der folgenden Regelungen berechtigt, die Masterprüfung im Masterstudiengang M.A. Islamische Praktische Theologie (Seelsorge) an der Universität Tübingen bis zum 31.03.2024 nach den bislang geltenden Regelungen abzulegen.
Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang M.A. Islamische Praktische Theologie (Seelsorge) an der Universität Tübingen vor dem Sommersemester 2020 aufgenommen haben, sind auf schriftlichen Antrag, der bis spätestens 30.09.2020 beim Prüfungsamt für den Masterstudiengang M.A. Islamische Praktische Theologie (Seelsorge) eingegangen sein muss, berechtigt, in die durch diese Satzung erfolgende Neuregelung zu wechseln und die Masterprüfung im Masterstudiengang M.A. Islamische Praktische Theologie für Seelsorge und Soziale Arbeit an der Universität Tübingen nach den Regelungen dieser Satzung abzulegen.
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