Wie schließe ich einen Lehramtsstudiengang an der Universität Tübingen ab?
Egal, ob Sie sich in einem B.Ed.-, M.Ed.- oder einem M.Ed. Erweiterungsfach-Studiengang befinden, der Studienabschluss organisiert sich immer über folgende Schritte:
Erbringen letzter Leistungen inkl. Abschlussarbeit (die Abschlussarbeit kann im M.Ed. Erweiterungsfach auf Wunsch auch wegfallen),
Antrag auf Zeugnisausstellung.
Auf die häufigsten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, antworten wir mit dem folgenden FAQ-Bereich:
Wie und wann erbringe ich meine letzten Leistungen?
In welcher Reihenfolge Sie Ihre Leistungen erbringen müssen, erfahren Sie in den Modulhandbüchern Ihrer Fächer und der Bildungswissenschaften (BWS).
I.d.R. ist die Abschlussarbeit die letzte Leistung in Ihrem Fach, in dem Sie die Abschlussarbeit schreiben. Es kann aber auch sein, dass Sie noch wenige Leistungen innerhalb dieses Faches nach Abschluss der Bachelor- oder Masterarbeit absolvieren können. Ob dies in dem Fach möglich ist, in dem Sie die Abschlussarbeit schreiben möchten, erfahren Sie im besonderen Teil der Prüfungsordnung Ihres Faches.
Offene Leistungen im anderen Fach bzw. dem BWS, in dem die Abschlussarbeit nicht geschrieben wird, spielen für die Zulassung zur Abschlussarbeit keine Rolle. Es kann also sein, dass Sie bereits zur Abschlussarbeit in Fach 1 zugelassen werden und in Fach 2 oder BWS noch Leistungen erbringen müssen. Ausnahme: Die Zulassung zur Masterarbeit ist erst nach vollständig abgeschlossenem Schulpraxissemester möglich.
Grundsätzlich muss nur eine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterabreit) in einem Fach geschrieben werden. Damit schließt dann der gesamte Studiengang B.Ed. oder M.Ed. für beide Fächer inkl. BWS ab.
Der Studiengang des M.Ed. Erweiterungsfaches schließt separat wie folgt ab: a) mit einer eigenen Masterarbeit, b) durch Anerkennung der Masterabreit aus dem regulären M.Ed., c) durch ein Abschlusszertifikat. Genaue Erklärungen hierzu finden sich auf unserer Infoseite zum M.Ed. Erweiterungsfach.
In welchem Fach darf ich meine Abschlussarbeit schreiben?
I.d.R. schreiben Sie Ihre Abschlussarbeit in einem Ihrer beiden regulären Fächer (Hauptfach 1 oder Hauptfach 2).
Es ist möglich, sowohl die Bachelor als auch die Masterarbeit im selben Hauptfach zu schreiben.
Im B.Ed. kann die Arbeit nur in einem der beiden Hauptfächer geschrieben werden, jedoch nicht im BWS.
Lediglich im M.Ed. ist es möglich, die Masterarbeit im BWS zu schreiben, sofern es hierfür genügend Kapazitäten im BWS gibt (Vorrang haben Studierende des M.Ed. Erweiterungsfachstudiums Erziehungswissenschaft).
Wann werde ich für eine Abschlussarbeit zugelassen?
I.d.R. müssen Sie bestimmte Module innerhalb des Faches, in dem die Abschlussarbeit geschrieben werden soll, abgeschlossen haben, um für die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit zugelassen zu werden.
Offene Leistungen im anderen Fach (oder im BWS), in dem die Abschlussarbeit nicht geschrieben wird, spielen für die Zulassung zur Abschlussarbeit keine Rolle. Es kann also sein, dass Sie bereits zur Abschlussarbeit in Fach 1 zugelassen werden und in Fach 2 oder im BWS noch Leistungen erbracht werden müssen.
Achtung: Die Zulassung zur Masterarbeit ist erst nach vollständig abgeschlossenem Schulpraxissemester möglich!
Sind alle Leistungen aus Ihrem Studiengang B.Ed. / M.Ed. / M.Ed. Erweiterungsfach erbracht und in alma verbucht worden (sämtliche Leistungen Ihrer allgemeinbildenden Fächer inkl. Abschlussarbeit + Bildungswissenschaften), stellen Sie anschließend selbstständig beim Zentralen Prüfungsamt einen Antrag auf Zeugnisausstellung für den betreffenden Studiengang. Im Erweiterungsfach haben Sie alternativ auch die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Abschlusszertifikat zu stellen.
Verlassen Sie nach dem Abschluss Ihres Studienganges die Universität Tübingen, beantragen Sie selbstständig Ihre Exmatrikulation zum Ende oder einem früheren Datum Ihres letzten Semesters. Den Antrag stellen Sie direkt über die Webseite Exmatrikulation der Uni Tübingen, wo Sie auch weitere Infos und Hinweise zum Exmatrikulations-verfahren finden.
Abschlussfeier für Absolvierende eines Master of Education
Einmal im Jahr organisiert die TüSE eine zentrale Abschlussfeier für alle Absolventinnen und Absolventen eines M.Ed. oder M.Ed. Erweiterungsfachs. Die Veranstaltung findet in festlichem Rahmen i.d.R. Ende Oktober statt. Eine schriftliche Einladung erhalten automatisch alle Absolvierenden, die bis Anfang/Mitte Oktober ihr Zeugnis vom Prüfungsamt bekommen haben. Wer sein Zeugnis erst danach erhält, wird automatisch für die Abschlussfeier im Folgejahr eingeladen. Bei Fragen zur Feier wenden Sie sich in der TüSE bitte direkt an Frau Kastl: gabriele.kastlspam prevention@uni-tuebingen.de.