Das Lehrkonzept "Ethik der Biogerontologie"
Was sollten die Kursteilnehmer/-innen lernen – und warum und wie?
Das Lehrmodul soll für ethische, rechtliche und soziale Implikationen der Biogerontologie sensibilisieren. Die Kursteilnehmer/-innen sollen lernen, zu einer qualifizierten, persönlichen Bewertung der Biogerontologie zu kommen. Sie sollen die Diskussion in ihren zukünftigen beruflichen Tätigkeitsfeldern eigenständig fortsetzen zu können. Was die Kursteilnehmer/-innen aus welchen Gründen dafür lernen sollten, wurde im Rahmen eines Planungsworkshops zusammen mit Experten/-innen aus den beteiligten Disziplinen erarbeitet.
Die didaktische Grundkonzeption des Kurses
Die normative Grundkonzeption des Kurses umfasst vier Lernbereiche, die je nach Lernkontext verschieden kombiniert und konkretisiert werden können. Diese sind 1. grundlegende Diskurskompetenzen, 2. ein kritisches Grundverständnis der Biogerontologie, 3. ein kritisches Grundverständnis der Ethik und ethischer Fragen der Biogerontologie und 4. ein kritisches Grundverständnis der Lebensphase Alter. Kompetenzorientierung und Selbstreflexivität stehen im Mittelpunkt der didaktischen Konzeption des Lehrmoduls. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Einübung der systematischen Erschließung, Reflexion und Bewertung der ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen der Biogerontologie insbesondere im Hinblick auf die mit ihnen verbundenen Altersbilder.
Erprobung und Weiterentwicklung des Lehrmoduls
Die Lehrveranstaltung wird im Rahmen von acht Teilprojekten im Sommersemester 2012 und im Wintersemester 2012/2013 erprobt, evaluiert und entsprechend weiterentwickelt. Bei den acht Lerngruppen handelt es sich um Studierende der Fächer Medizin, des Lehramts, Philosophie und eines berufsbegleitenden Aufbaustudiengangs Gerontologie, um Promovierende der Biogerontologie sowie um Senioren/-innen. Das Kurskonzept wird in Form einer Handreichung für Lehrende veröffentlicht.