Gemäß §§ 8 Abs. 5, 10 Abs. 8 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 01.Januar 2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 47), hat der Senat der Eberhard Karls Universität Tübingen am 09. Juni 2011 folgende Benutzungsordnung beschlossen.
Vorbemerkung
Alle Bezeichnungen in dieser Satzung, die sich auf natürliche Personen beziehen, werden geschlechtsneutral verwendet.
Diese Benutzungsordnung gilt für das Bibliothekssystem der Universität Tübingen, das aus der Universitätsbibliothek und den Bibliotheken besteht, die ständigen Einheiten für Forschung und Lehre zugeordnet sind (dezentrale Fachbibliotheken).
Mit der Benutzung einer Bibliothek wird die Benutzungsordnung anerkannt. Als Benutzung gilt neben dem Betreten jede Inanspruchnahme bibliothekarischer Dienstleistungen.
Die Bibliotheken sind berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. Im Falle der Universitätsbibliothek erfolgt dies durch die Bibliotheksleitung im Einvernehmen mit der Universitätsleitung, im Falle der dezentralen Fachbibliotheken durch die jeweilige Bibliotheksleitung im Einvernehmen mit der Leitung der Einheit oder dem von dieser Beauftragten.
§2 Aufgaben
Das Bibliothekssystem nimmt nach dem Landeshochschulgesetz Aufgaben der wissenschaftlichen Literatur- und Informationsversorgung der Universität wahr und bietet weitere Dienstleistungen für Studium, Lehre und Forschung an.
Die Universitätsbibliothek erfüllt darüber hinaus auch Aufgaben von regionaler und über regionaler Bedeutung wie Fernleihe, Weiterbildung und Teilnahme am System der überregionalen Literaturversorgung der DFG. Aufgaben nach Abs. 1 haben Vorrang.
§3 Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses
Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich gestaltet. Daneben können Sondernutzungen privatrechtlich vereinbart werden.
§4 Benutzerkreis
Die Dienstleistungen des Bibliothekssystems können von allen Mitgliedern, Angehörigen und Einrichtungen der Universität Tübingen und der anderen Hochschulen der Region Tübingen in Anspruch genommen werden.
Andere natürliche Personen (externe Benutzer) sind zur Benutzung der Universitätsbibliothek im Rahmen des Widmungszwecks gemäß § 2 Abs. 1 dieser Ordnung berechtigt.
Die Benutzung von dezentralen Fachbibliotheken durch externe Benutzer wird durch Ausführungsbestimmungen gem. § 1 Abs. 3 geregelt.
§5 Zulassung zur Benutzung
Die Nutzung des Dienstleistungsangebots des Bibliothekssystems ist grundsätzlich ohne förmliche Zulassung möglich. Einzelne Benutzungsarten, insbesondere Ausleihe und Fernleihe, erfordern eine besondere Zulassung nach Maßgabe der geltenden Ausführungsbestimmungen gem. §1 Abs. 3 dieser Ordnung.
Die Benutzung kann zeitlich befristet, unter Auflagen oder Bedingungen sowie mit einer Beschränkung auf Teilbereiche erteilt werden. Aus wichtigem Grund kann die Zulassung von externen Benutzern verweigert werden. Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die Ausführungsbestimmungen gemäß § 1 Abs. 3 oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann er vorübergehend von der Benutzung oder von einzelnen Benutzungsarten ausgeschlossen werden. Externe Benutzer können auch auf Dauer von der Benutzung ausgeschlossen werden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit des Rektors der Universität, die Benutzung im Rahmen des Hausrechts zu untersagen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers werden durch den Ausschluss nicht berührt.
§6 Öffnungszeiten
Die Benutzung der Räume der Bibliotheken ist grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten möglich.
Die Öffnungszeiten sowie gegebenenfalls erforderliche Schließungen werden in geeigneter Weise bekanntgegeben.
§7 Ausleihe und Präsenzbenutzung
Die Bibliotheken entscheiden über die Ausleihbarkeit ihrer Bestände. Einzelheiten der Ausleihe und besondere Bestimmungen für die Benutzung innerhalb der Bibliotheken (Präsenzbestände) werden durch Ausführungsbestimmungen gemäß § 1 Abs. 3 geregelt.
§8 Gebühren, Auslagenersatz und Entgelte
Die Erhebung von Gebühren, Auslagenersatz und privatrechtlichen Entgelten richtet sich nach der Bibliotheksgebührenordnung an der Universität Tübingen in der jeweils geltenden Fassung.
§9 Sorgfalts- und Verhaltenspflichten
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass weder andere Benutzer noch der Bibliotheksbetrieb gestört werden. Medien, Geräte und anderes Bibliotheksgut sind sorgfältig zu behandeln.
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Auf Verlangen ist ein amtlicher Ausweis vorzuzeigen. Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, sich mitgeführte Medien sowie den Inhalt von Taschen, Mappen und anderen Behältnissen zeigen zu lassen.
Das Mitführen von Überbekleidung, Taschen, Schirmen sowie von Nahrungsmitteln ist in den dezentralen Fachbibliotheken und in den Lesesälen der Universitätsbibliothek grundsätzlich untersagt.
Essen und Trinken, lautes Sprechen und anderer Lärm sowie die Benutzung elektronischer Geräte ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen oder Arbeitsbereichen gestattet.
Benutzer, die Bibliotheksgut ausgehändigt erhalten, haben dessen Zustand zu prüfen und vorhandene Schäden unverzüglich dem Bibliothekspersonal mitzuteilen.
Der Benutzungsausweis oder ein ihm gleichgestellter Ausweis ist sorgfältig aufzubewahren und sein Verbleib in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Der Verlust ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt entsprechend für die Zugangsdaten zu elektronischen Einrichtungen.
Fotografien und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der Universitätsbibliothek nur mit Zustimmung der Direktion und in den dezentralen Fachbibliotheken nur mit Zustimmung der jeweiligen Bibliotheksleitung im Einvernehmen mit der Leitung der Einheit oder dem von dieser Beauftragten angefertigt werden. Film- und Fernsehaufnahmen bedürfen der Genehmigung des Rektors.
Im Übrigen gilt die Hausordnung der Universität in der jeweils geltenden Fassung.
§10 EDV-Arbeitsplätze
Bei der Benutzung der EDV-Arbeitsplätze sind die gesetzlichen Vorschriften und die guten Sitten zu beachten.
Die Nutzung steht unter dem Vorbehalt des dienstlichen, wissenschaftlichen bzw. studienbezogenen Zwecks. Sie kann im Bedarfsfall reguliert werden.
§11 Haftung der Benutzer
Wer Bibliotheksgut verliert, beschädigt oder nach Erreichen der höchsten Säumnisstufe bzw. im Falle der kurzfristigen Ausleihe nach Rückgabeaufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht zurückgibt, hat Schadensersatz nach der Bibliotheksgebührenordnung der Universität Tübingen in der jeweils geltenden Fassung zu leisten.
Für Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung des Benutzungsausweises oder eines ihm gleichgestellten Ausweises oder der Zugangsdaten zu elektronischen Einrichtungen entstehen, haftet der Benutzer bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Verlustmeldung oder des Sperrungsantrags bei der Bibliothek.
Sofern eine Urheberrechtsverletzung durch einen Benutzer eine eigene Haftung der Universität nach dem Urheberrechtsgesetz begründet, hat der Benutzer die Universität von der Haftung freizustellen. Die eigene Haftung des Benutzers, insbesondere die nach dem Urheberrechtsgesetz, bleibt unberührt.
§12 Haftung der Bibliothek
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen. Der Haftungsausschluss gilt auch für Gegenstände, die in Schließfächern aufbewahrt werden.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Bibliotheksleistungen entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Dateien oder Datenträgern des Benutzers, die durch die Nutzung von elektronischen Angeboten entstehen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§13 Datenschutz
Die Bibliotheken erheben, speichern, aktualisieren und nutzen personenbezogene Daten ihrer Benutzer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie erteilen dem Bibliotheksbenutzer auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
§14 Reproduktionen
Der Benutzer ist bei Vervielfältigungen aller Art für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.
Vervielfältigungen aus Handschriften sowie älteren, wertvollen oder schonungsbedürftigen Werken dürfen nur von oder mit Einwilligung der Bibliothek angefertigt werden. Es gelten die Bestimmungen der Bibliotheksgebührenordnung an der Universität Tübingen in der jeweils geltenden Fassung.
§15 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek Tübingen (Beschluss des Verwaltungsrats vom 10.10.1989 und 17.10.1990; Erlass des MWK vom 3.12.1990) außer Kraft.
Tübingen, den 09.06.2011
Professor Dr. Bernd Engler Rektor
Privacy settings
Our website uses cookies. Some of them are mandatory, while others allow us to improve your user experience on our website. The settings you have made can be edited at any time.
or
Essential
in2code
Name
in2cookiemodal-selection
Use
Required to save the user selection of the cookie settings.
Lifetime
3 months
Name
be_lastLoginProvider
Use
Required for the TYPO3 backend login to determine the time of the last login.
Lifetime
3 months
Name
be_typo_user
Use
This cookie tells the website whether a visitor is logged into the TYPO3 backend and has the rights to manage it.
Lifetime
Browser session
Name
ROUTEID
Use
These cookies are set to always direct the user to the same server.
Lifetime
Browser session
Name
fe_typo_user
Use
Enables frontend login.
Lifetime
Browser session
Videos
in2code
Name
iframeswitch
Use
Used to show all third-party contents.
Lifetime
3 months
YouTube
Name
yt-player-bandaid-host
Use
Is used to display YouTube videos.
Lifetime
Persistent
Name
yt-player-bandwidth
Use
Is used to determine the optimal video quality based on the visitor's device and network settings.
Lifetime
Persistent
Name
yt-remote-connected-devices
Use
Saves the settings of the user's video player using embedded YouTube video.
Lifetime
Persistent
Name
yt-remote-device-id
Use
Saves the settings of the user's video player using embedded YouTube video.
Lifetime
Persistent
Name
yt-player-headers-readable
Use
Collects data about visitors' interaction with the site's video content - This data is used to make the site's video content more relevant to the visitor.
Lifetime
Persistent
Name
yt-player-volume
Use
Is used to save volume preferences for YouTube videos.
Lifetime
Persistent
Name
yt-player-quality
Use
Is used to save the quality settings for YouTube videos.
Lifetime
Persistent
Name
yt-remote-session-name
Use
Saves the settings of the user's video player using embedded YouTube video.
Lifetime
Browser session
Name
yt-remote-session-app
Use
Saves the settings of the user's video player using embedded YouTube video.
Lifetime
Browser session
Name
yt-remote-fast-check-period
Use
Saves the settings of the user's video player using embedded YouTube video.
Lifetime
Browser session
Name
yt-remote-cast-installed
Use
Saves the user settings when retrieving a YouTube video integrated on other web pages
Lifetime
Browser session
Name
yt-remote-cast-available
Use
Saves user settings when retrieving integrated YouTube videos.
Lifetime
Browser session
Google
Name
ANID
Use
Used for targeting purposes to profile the interests of website visitors in order to display relevant and personalized Google advertising.
Lifetime
2 years
Name
SNID
Use
Google Maps - Google uses these cookies to store user preferences and information when you view pages with Google Maps.
Lifetime
1 month
Name
SSID
Use
Used to store information about how you use the site and what advertisements you saw before visiting this site, and to customize advertising on Google resources by remembering your recent searches, your previous interactions with an advertiser's ads or search results, and your visits to an advertiser's site.
Lifetime
6 months
Name
1P_JAR
Use
This cookie is used to support Google's advertising services.
Lifetime
1 month
Name
SAPISID
Use
Used for targeting purposes to profile the interests of website visitors in order to display relevant and personalized Google advertising.
Lifetime
2 years
Name
APISID
Use
Used for targeting purposes to profile the interests of website visitors in order to display relevant and personalized Google advertising.
Lifetime
6 months
Name
HSID
Use
Includes encrypted entries of your Google account and last login time to protect against attacks and data theft from form entries.
Lifetime
2 years
Name
SID
Use
Used for security purposes to store digitally signed and encrypted records of a user's Google Account ID and last login time, enabling Google to authenticate users, prevent fraudulent use of login credentials, and protect user data from unauthorized parties. This may also be used for targeting purposes to display relevant and personalized advertising content.
Lifetime
6 months
Name
SIDCC
Use
This cookie stores information about user settings and information for Google Maps.
Lifetime
3 months
Name
NID
Use
The NID cookie contains a unique ID that Google uses to store your preferences and other information.
Lifetime
6 months
Name
CONSENT
Use
This cookie tracks how you use a website to show you advertisements that may be of interest to you.
Lifetime
18 years
Name
__Secure-3PAPISID
Use
This cookie is used to support Google's advertising services.
Lifetime
2 years
Name
__Secure-3PSID
Use
This cookie is used to support Google's advertising services.
Lifetime
6 months
Name
__Secure-3PSIDCC
Use
This cookie is used to support Google's advertising services.