Laut der Vorrede in unserem Forsthandbuch hatte Friedrich Wilhelm II., König von Preußen, bei Regierungsübernahme im Jahr 1786 den Befehl erteilt, die preußischen Forste besser zu verwalten. Er beauftragte daher Friedrich August Ludwig von Burgsdorf (1747-1802), vorliegendes Handbuch zu verfassen. Burgsdorf hatte eine Ausbildung als Jagdpage am gothaischen Hof absolviert, bereiste daraufhin Europa und kaufte sich den Posten eines Forstsekretärs und die Verwaltung des Reviers Tegel. Dort legte er Plantagen mit in- und ausländischen Hölzern an und machte sich im internationalen Samenhandel einen Namen. Sein Forsthandbuch wurde zeitweise zum Lehrbuch und diente bei Prüfungen als Grundlage.
Burgsdorf formulierte die Notwendigkeit, die Forstbediensteten mit gründlicheren Kenntnissen zu versehen, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden, falsches „Wissen“ nicht an die Jüngeren weiterzugeben und die „Anfänger“ nicht durch die reichlich vorhandene Forstliteratur zu verwirren. Das Handbuch umfasst beinahe 800 Seiten, davon allein fast 300 Seiten über Holzarten, Samen und Böden – schließlich galt es, den verwüsteten Wald aufzuforsten. Weitere Abhandlungen unterrichten über mathematische Försterkenntnisse, ökonomisch-technische Kenntnisse und „Über Forst- Kameral- und Polizeisachen für Förster.“
In seiner Vorrede kündigt der Verfasser einen zweiten Band an sowie einen weiteren mit „Abbildungen der Einhundert deutschen Holzarten“, der im Jahr 1800 erschienen ist. Die einhundert Holzarten werden im ersten Band beschrieben.
Im 19. Jahrhundert entstanden zahlreiche forstliche Ausbildungsstätten in Deutschland. Im Jahr 1818 wurde an der Universität Tübingen ein forstlicher Lehrstuhl errichtet.
Der Bestand an forstwissenschaftlicher historischer Literatur an der UB Tübingen stammt zu großen Teilen aus der Privatbibliothek des Heidelberger Forstwissenschaftlers Christoph Wilhelm Gatterer (1759-1838).