Am 4. November 2014 fand eine weitere Veranstaltung des Kriminologisch-Kriminalpolitischen Arbeitskreises statt, in dem Wissenschaftler und Praktiker, vornehmlich aus Württemberg, zur Diskussion aktueller Fragestellungen zusammenkommen.
Gegenstand des Vortrags der beiden Referenten von der in Karlsruhe ansässigen Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V., RiOLG Klaus Böhm und Dipl. Psych. Anna Beckers, war zunächst die rechtspolitische Frage, ob das deutsche Strafrecht zureichend dem Präventionsprinzip Rechnung trägt. Dabei wurde vor allem im Hinblick auf die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung vor Gericht stehender Gewalt- und Sexualstraftäter die derzeitige Rechtslage dargestellt. Die beiden Redner betonten in diesem Zusammenhang insbesondere die von BIOS initialisierte Einführung des § 246a Abs. 2 StPO durch den Bundesgesetzgeber im Jahre 2013. Weiter beleuchtet wurde die Frage, inwieweit eine indizierte und fachgerecht durchgeführte psychotherapeutische Behandlung zur Reduzierung von Rückfallraten führt und welche kostenrechtlichen Einsparpotentiale hiermit verbunden sind. Auch die Auswirkungen von erweiterten Behandlungsangeboten auf Anordnung und Vollzug der Sicherungsverwahrung wurden erörtert. In einem zweiten Teil gingen die beiden Referenten unter Darstellung der einschlägigen Rechtsgrundlagen auf die derzeitigen Behandlungsangebote für abgeurteilte und nur potentielle Straftäter in Baden-Württemberg ein. Dem Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an.
Zu den Personen:
Herr Klaus Michael Böhm, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und Mitbegründer der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.
Frau Dipl. Psychologin Anna Beckers ist seit 2012 Mitarbeiterin bei der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW e.V.) und in der therapeutischen Leitung der Forensischen Ambulanz Baden.