Institute of Media Studies

Was passiert vor dem Auslandsaufenthalt?

Der Bewerbungsprozess

In dieser Phase entscheiden wir (also die Fachkoordination für internationalen Austausch am Institut für Medienwissenschaft), wen wir ins Ausland schicken werden. Wir müssen leider eine Auswahl treffen, weil wir nur eine begrenzte Anzahl an Austauschplätzen vergeben können. Deswegen beginnt diese Phase mit einem Bewerbungsprozess:

  1. Recherche: Die Planung für einen Auslandsaufenthalt beginnt mit Eurer Recherche und ggf. einer ersten Beratung. Welche unserer Partner-Hochschulen kommt für Euch in Frage? Welches ist der richtige Zeitpunkt? Es gibt in den ersten Wochen jedes Wintersemesters eine Infoveranstaltung und spezielle Sprechstunden bei der Fachkoordination.
  2. Bewerbung: Ihr bewerbt Euch schriftlich mit einem Motivationsschreiben bei der Fachkoordination um einen Platz. Die Bewerbungsphase beginnt, sobald wir die Ausschreibung der aktuellen ERASMUS-Plätze über die Website des Instituts ankündigen (typischerweise Anfang/Mitte November). Wie die Bewerbungen aussehen sollen, ist in der Ausschreibung beschrieben. Achtet auf die Bewerbungsfrist!
  3. Auswahlgespräche: Wenn Eure Bewerbung überzeugt, laden wir Euch zu einem Auswahlgespräch ein – etwa zwischen Ende Januar und Mitte Februar. Es kann auch noch ein Nachrückverfahren geben.
  4. Nominierungen: Wir stellen am Ende des Auswahlprozesses – etwa Mitte Februar – eine „Nominierungsliste“ zusammen. Das heißt, wir nennen unseren Partnerhochschulen, wen wir ihnen gerne schicken möchten. Wer nicht auf die Nominierungsliste gekommen ist, erhält von uns leider eine Absage.

Die Bürokratie

Wer zu den Glücklichen gehört und von uns nominiert wurde, muss nun einen etwas bürokratischen Prozess durchlaufen. Dieser Prozess sieht bei jeder Gasthochschule und jedem Gastland etwas anders aus, und wir können Euch dabei nur bedingt unterstützen.

  1. Bewerbung an der Gasthochschule – auch wenn Ihr den Platz durch die Nominierung praktisch sicher habt, müsst Ihr Euch noch formal bewerben. Wie und wann das genau abläuft, erfahrt Ihr nach Eurer Nominierung; die Gasthochschule wird sich bei Euch melden; üblicherweise etwa im April für das Wintersemester; für das Sommersemester oft erst im Oktober.
  2. Formalia: Während Ihr auf die Mail der Gasthochschule wartet, könnt Ihr schon einige Dinge klären: Benötigt Ihr einen offiziellen Sprachtest (manche Hochschulen verlangen das)? Benötigt Ihr ein Visum? Und lasst Euch vom Prüfungsamt ein beglaubigtes Transcript of Records ausstellen. Manche Hochschulen verlangen außerdem eine beglaubigte Übersetzung des Transcripts. Wendet Euch dafür an den Infodesk des International Office.
  3. Registrierung bei Mobility online: Das ist die digitale Plattform, auf der Euer Auslandssemester verwaltet wird. Das International Office wird Euch dazu informieren. Um diese Registrierung abzuschließen, benötigt Ihr eine Unterschrift von uns, der Fachkoordination. Schickt uns einfach die zugehörige PDF-Datei per Mail zu, wir unterschreiben dann digital.
  4. Stipendienantrag: Außerdem stellt Ihr am International Office einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Dafür müsst Ihr auch eine ganze Reihe an Dokumenten einreichen. Dieser Prozess läuft im Wesentlichen online ab. Ihr werdet vom International Office dazu aufgefordert werden. Mit diesem Prozess haben wir als Fachkoordination nichts zu tun.

Das Learning Agreement

Beratung zum Learning Agreement sowie zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland übernimmt Dr. Erwin Feyersinger.

Wer über ERASMUS ins Ausland geht, muss vor der Reise ein Learning Agreement ausfüllen. Üblicherweise erhaltet Ihr von der Gasthochschule die Aufforderung und eine Frist, bis zu der das Learning Agreement vorliegen muss.

Das Learning Agreement ist ein Vertrag zwischen dir als Student*in, uns als deiner Heimathochschule, und schließlich auch der Gasthochschule. Wir vereinbaren darin, welche Veranstaltungen du im Auslandssemester belegst und wie diese Veranstaltungen auf dein Studium hier angerechnet werden.

Ein Beispiel zur Anrechnung:
Möchtest du im Auslandsstudium einen Praxiskurs TV belegen? Und musst du in Tübingen eigentlich noch eine Lehrredaktion Audiovisuelle Medien absolvieren? Dann kann der TV-Kurs aus dem Ausland deine Lehrredaktion ersetzen.

Eine Anrechnung geht aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Veranstaltungen sind inhaltlich äquivalent, sie verfolgen also vergleichbare Lernziele. Schaut dazu ins Modulhandbuch Eures Mewi-Studiengangs!
  • Die Veranstaltungen haben eine vergleichbare Prüfungsform.
  • Insgesamt müsst Ihr im Ausland mindestens so viele ECTS erbringen, wie Ihr auch anrechnen lassen wollt.
  • Wir können keine Module oder Teilmodule anrechnen, die Ihr bereits absolviert habt.

Es ist Eure Aufgabe zu recherchieren, welche Veranstaltungen Ihr im Ausland belegen wollt. Und es ist Eure Aufgabe zu schauen, ob und welche Tübinger Module Ihr damit anrechnen lassen wollt. Wir prüfen Euren Vorschlag dann. Bei Unsicherheiten beraten wir Euch gerne.

Wie gehe ich vor?

  1. Studienplan zusammenstellen und Anrechenbarkeit prüfen: Schaut Euch noch einmal genau das Kursangebot Eurer Gasthochschule an und überlegt, welche Veranstaltungen Ihr konkret belegen wollt. Prüft, ob und welche Tübinger Module Ihr damit anrechnen lassen wollt. Besprecht diesen Plan mit uns. Das geht in einfachen Fällen per Mail, oder Ihr bucht einen Sprechstundentermin bei uns.
  2. Das Learning Agreement ausfüllen: Habt Ihr unser OK, dann tragt Ihr die Veranstaltungen und Anrechnungen in ein Formular ein, das „Learning Agreement“. Das geht am besten online über https://www.learning-agreement.eu/.
  3. Unterschreiben lassen: Das Learning Agreement wird von uns und von der Gasthochschule gegengezeichnet. Die Gasthochschule bestätigt mit der Unterschrift, dass Ihr für die Kurse zugelassen werdet. Wir bestätigen mit unserer Unterschrift, dass die Anrechnung so möglich ist.
  4. Änderungen: Das Learning Agreement ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann noch geändert werden, in der Regel sogar noch in den ersten Wochen des laufenden Semesters. Das kann notwendig werden, wenn z.B. gewählte Kurse nicht stattfinden oder sich zeitlich überlagern.

Online Learning Agreement OLA:

Wenn die Gasthochschule OLA unterstützt, könnt Ihr das Learning Agreement gerne digital über das Portal https://www.learning-agreement.eu/ ausfüllen und versenden. Gebt dort auf der Anmeldeseite „Tübingen“ ein, dann könnt Ihr Euch über Euren normalen Uni-Login anmelden. Tragt bitte folgende Angaben ein:

Subject Code: Audio-visual techniques and media production (0211) oder Journalism and information (032) – welches von beidem für Eure Gasthochschule zutrifft, könnt Ihr unter Unsere Parnerhochschulen nachschlagen.

Sending Responsible Person:

  • First Name / Last Name: Erwin Feyersinger
  • Position: Departmental Exchange Coordinator
  • E-Mail: international@mewi.uni-tuebingen.de (Wichtig, damit wir über das OLA auch informiert werden!)

Receiving Responsible Person: Den Kontakt erfahrt Ihr von uns. Auch hier ist es wichtig, die richtige E-Mail-Adresse einzutragen, damit die Person auch informiert wird.

Klassisches Learning Agreement:

Wenn die Gasthochschule noch kein OLA unterstützt, dann füllt das LA bitte trotzdem über die Plattform https://www.learning-agreement.eu/ aus und lasst es von uns digital unterschreiben. Anschließend könnt Ihr das Learning Agreement dort als PDF-Datei herunterladen. Diese PDF-Datei schickt Ihr dann per E-Mail an Eure Gasthochschule.