14.10.2026
Neuer Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät
Die Juristische Fakultät freut sich, mit Herrn Prof. Dr. Volker Pfirrmann einen hoch angesehenen Steuerrechtsexperten als neuen Honorarprofessor gewonnen zu haben. Der Dekan, Prof. Dr. Michael Droege, hat Herrn Dr. Pfirrmann am 12.10.2026 die Ernennungsurkunde überreicht und ihm im Namen der Fakultät herzlich zu dieser Ehrung gratuliert.
Herr Dr. Pfirrmann, im Hauptberuf Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, ist 2001 in Frankfurt am Main mit einer Arbeit zum Grundlagenthema „Einkommensteuerrechtssubjektivität der Personengesellschaft“ promoviert worden. Hiernach hat er die Richterlaufbahn eingeschlagen, zunächst als Finanzrichter am Finanzgericht Baden-Württemberg und seit 2011 als Richter am Bundesfinanzhof in München. Dort war er lange Mitglied des I. Senats und damit zuständig für die Körperschaftsteuer, das Umwandlungssteuerrecht und das Internationale Steuerrecht. Von 2020 bis 2025 war er zudem Pressesprecher und damit das öffentlichkeitswirksame „Gesicht“ dieses obersten Bundesgerichts. 2025 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter des VII. Senats, der unter anderem für die Abgabenordnung zuständig ist. Begleitend war und ist Herr Dr. Pfirmann als Verfasser und auch Herausgeber zahlreicher Beiträge zum Steuerrecht in bemerkenswerter Breite und Tiefe wissenschaftlich tätig.
Seit 2020 lehrt und prüft Herr Dr. Pfirrmann mit großem Erfolg an unserer Fakultät und vertritt hier vor allem die Fächer Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Beide fallen in die Zuständigkeit des VII. Senats, dem Herr Dr. Pfirrmann persönlich vorsitzt. Für die Juristenausbildung an unserer Fakultät ist dies ein Glücksfall: Die Tübinger Studierenden erlernen die neueste Rechtsprechung zu diesen Grundlagenthemen von dem Richter, der die einschlägigen Urteile federführend verfasst und sogar selbst verkündet hat.
Prof. Dr. Christian Seiler