Die Gleichstellungsbeauftragte wird vom Fachbereich Geowissenschaften vorgeschlagen und durch den Fakultätsrat bestellt. Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beträgt drei Jahre. Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Arbeit der Fakultäts-Gleichstellungsbeauftragten auf Fachbereichsebene zu unterstützen.
Die Gleichstellungsbeauftragte
unterstützt den Fachbereich bei der Gewährleistung der Chancengleichheit der Geschlechter
bezieht Position zu Fragen der Gleichstellungspolitik an der Hochschule
überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne
wirkt an der internen Mittelvergabe mit
ist Ansprechpartnerin bei Konflikten mit Betreuern und der Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz
Wer wird gefördert? Die Mittel sollen in erster Linie für Nachwuchswissenschaftlerinnen (promovierende und habilitierende Frauen sowie Privatdozentinnen) eingesetzt werden. Eine finanzielle Unterstützung von Vorhaben, die dem Erwerb eines Studienabschlusses (Bachelor, Master) dienen, ist in Einzelfällen möglich.
Was wird gefördert? Unternehmungen, die das Ziel verfolgen, den Gleichstellungsförderplan der Fakultät zu erfüllen. Grundsätzlich geht es dabei um die gezielte Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses.
Bezuschussungsfähige Zwecke
Kosten für wissenschaftliche Fortbildungskurse zur Unterstützung von Netzwerkbildung / Kontaktpflege mit anderen Wissenschaftlerinnen
Kosten für Teilnahme an Fachtagungen und -kongressen (Zuschuss richtet sich nach Zweck und Tätigkeit am Veranstaltungsort)
Kosten für Teilnahme an Tagungen zur Weiterbildung im Bereich Gender-Kompetenz
Veranstaltung von eigenen Seminaren und Workshops in Tübingen, die der Vernetzung und Rollenbildung von Frauen dienen
Hilfskraftmittel insbesondere in der Promotions- bzw. Habilitations-Abschlussphase in begründeten Fällen (z.B. Schwangerschaft)
Maßnahmen zum Einbezug von Themen und Methoden der Geschlechterforschung in Lehre und Forschung
Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf (z.B. Zuschuss zur Kinderbetreuung in Ausnahmesituationen)
Anträge können jederzeit eingereicht werden, die Gleichstellungskommission der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät entscheidet in regelmäßigen Abständen darüber.