Fachbereich Geschichtswissenschaft

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09.04.2019

Neue Regelung für den Nachweis der Lateinkenntnisse im Bachelor of Arts (Hauptfach und Nebenfach)

ab Sommersemester 2019

Ab dem SoSe 2019 gilt eine neue Regelung für den Nachweis der Lateinkenntnisse im BA (Hauptfach und Nebenfach)! Ab sofort können die Lateinkenntnisse sowohl über das an der Schule oder Hochschule erworbene Latinum oder über das erfolgreiche Bestehen der Klausur "Nachweis Lateinkenntnisse" nachgewiesen werden (entsprechende Lehrveranstaltungen werden ab SoSe 2019 angeboten).

Sprachkurse für Sprachnachweise, die als Voraussetzungen für das Studium definiert werden, können im BA in einem Umfang von bis zu 9 ECTS für den Bereich der sogenannten Schlüsselqualifikationen angerechnet werden.

Es gibt außerdem eine Übergangsregelung: Wer vor dem Sommersemester 2019 ein Proseminar in alter und/oder mittelalterlicher Geschichte absolviert hat, kann über den Nachweis dieses Kurses die Lateinkenntnisse nachweisen, das Prüfungsamt ist informiert. Ab Sommersemester 2019 ist der Lateinnachweis nicht mehr integraler Bestandteil der Proseminare Antike und Mittelalter, daher ist, wenn bisher kein entsprechendes Proseminar besucht wurde, die genannte Klausur (sofern kein Latinum vorliegt) verpflichtend. Nach wie vor werden in den Proseminaren Antike und Mittelalter lateinische Quellen besprochen und können Teile des Testats sein.

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