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11.01.2021
Buchabholung / Ausleihe ab 12.1.
Neue Verordnung erlaubt Notausleihe
Auch die neue Corona-Verordnung untersagt eine Präsenznutzung der Bibliothek soweit bis 31.1.
Der Scandienst läuft weiter und sollte, wo möglich, bevorzugt genutzt werden.
Es ist nach dem „click&collect“-Prinzip allerdings nun auch eine Buchabholung auf Bestellung möglich:
- Prüfen Sie, ob das gewünschte Buch auch an der Universitätsbibliothek verfügbar ist; wenn ja, bitte dort ausleihen.
- Senden Sie Ihre Bestellung an auskunft . @bbb.uni-tuebingen.de
- Geben Sie dabei unbedingt die vollständige Signatur an, bei mehrbändigen Werken den Band.
- Wir antworten Ihnen dann, ob das Buch verfügbar bzw. wann es abholbar ist.
- Die Abholung ist grundsätzlich möglich am Lesesaaleingang von Mo-Fr, jeweils 10-12 Uhr. Je nachdem, wie gut dies funktioniert / wie stark oder gering die Nachfrage ist, kann es hierbei noch zu Änderungen kommen; checken Sie bitte ggf. die aktuellen Informationen an dieser Stelle.
Die Sonderausleihfrist - auch für bereits ausgeliehene Medien - wurde bis 1.2.2021 verlängert. Säumnisgebühren sind bis dahin ausgesetzt; von anderen benötigte Bücher können aber zurückgefordert und zu o. g. genannten Zeiten zurückgegeben werden. Weiterhin gilt außerdem, dass Studierende maximal 5 Bücher gleichzeitig ausleihen können.
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