Dr. Beate Herrmann
Dissertationsprojekt
Theorie der Verfügungsrechte über den menschlichen Körper
Im Unterschied zu äußeren Gütern sind der eigene Körper und seine Teile traditionell nicht Gegenstand von Forderungen der Solidarität oder gar der Verteilungsgerechtigkeit. Im Zuge der zunehmenden Fremdverwertbarkeit von Körperteilen und Körpersubstanzen gerät diese Auffassung unter Druck. Die Einebnung des Unterschieds von verwertbaren und nichtverwertbaren Ressourcen senkt zugleich die Schwelle gegen Verwertungsansprüche Dritter oder der sozialen Gemeinschaft. Da es sich um neue Entwicklungen handelt, deren Chancen und Gefahren in der überkommenen person- und autonomietheoretischen Begrifflichkeit nicht mitreflektiert sind, ist zu prüfen, inwieweit die traditionellen Begründungen der Unverfügbarkeit des eigenen Körpers unter den neuen Verhältnissen Bestand haben. Ziel des Forschungsprojekts ist die Konzeption einer normativen Theorie der Verfügungsrechte am eigenen Körper.
Die Dissertation wurde im September 2007 abgeschlossen und wird 2009 im Alberverlag publiziert.
Zur Person
Nach einer Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten Studium der Philosophie und Politikwissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Leipzig. M.A. 1999. 2000-2003 Doktorandin und Lehrbeauftragte der Universität Leipzig. 2004-2006 Stipendiatin des Graduiertenkollegs "Bioethik", 2007 wissenschaftliche Mitarbeiterin am IZEW. Arbeitsgebiete: Ethik, Angewandte Ethik, Rechtsphilosophie, Politische Philosophie. Seit 2008 Klinische Ethikberaterin am Universitätsklinikum Heidelberg.
Kontakt
Dr. des. Beate Herrmann
Medizinische Universitätsklinik Heidelberg
Klinische Ethikberatung
Im Neuenheimer Feld 410
69120 Heidelberg
Tel: 06221 / 56-37922
Fax: 06221 / 56-5749
E-Mail: beate.herrmann[at]med.uni-heidelberg.de
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ethikberatung