Uni-Tübingen

Informationen zum Ampelsystem der Studiengänge

Die Studiengänge wurden bereits durch die Arbeitssicherheit in einem Ampelsystem (rot und grün) eingestuft, welches unter „Ampelsystem Studiengänge“ einzusehen ist.

Ist im Ampelsystem ein kompletter Studiengang grün eingestuft, so ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und das Ablegen von Prüfungen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schutzfristen und Ruhezeiten uneingeschränkt möglich.
Soweit kleine Änderungen des Studienverlaufs nötig werde (z.B. die Präsentation einer Seminararbeit vorziehen oder eine Abgabefrist verlängern, Prüfungen vorziehen, Urlaubssemester…), muss dies zwischen der Studentin und den Dozierenden bzw. „Beauftragten für studentischen Mutterschutz“ abgesprochen werden. Die Studentin geht auf den Dozierenden zu.

Ist ein ganzer Studiengang rot gekennzeichnet, müssen alle im Moment besuchten Lehrveranstaltungen einzeln hinsichtlich ihrer Gefährdungspotentiale beurteilt und eingestuft werden. Die Studentin wendet sich mit der Kopie der „Mitteilung Schwangerschaft/Stillzeit“ und dem Formular „Dokumentation und individuelle Beratung zum Mutterschutz“ an die Dozierenden ihrer Lehrveranstaltungen. Die Dozierenden müssen dieses Formular  (II und ggfs. V) für ihre eigenen Veranstaltungen ausfüllen und jeweils unterschreiben. Das Formular „Dokumentation“ dient als „Laufzettel“.

Bei Fragen unterstützt die Arbeitssicherheit gerne.
Kontakt: Dezernat VIII, Abt. 2, Sekretariat Arbeitssicherheit und Umweltschutz,
www.uni-tuebingen.de/asi