Fachbereich Biologie

FAQ Bachelor of Science

B.Sc. (PO 2012): Ist die Orientierungsprüfung eine separate Prüfung?

Nein. Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend abgelegt, d.h. durch das Bestehen einer definierten Anzahl von Leistungen.

Sie ist bestanden, wenn bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters die Module "Biomoleküle & Zelle", "Bau, Funktion der Pflanzen und der TIere", "Botanik" sowie "Zoologie" bestanden sind.

B.Sc. (PO 2012): Ist die Zwischenprüfung eine separate Prüfung?

Nein. Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt, d.h. durch das Bestehen einer definierten Anzahl von Leistungen.
Sie ist bestanden, wenn bis spätestens Ende des 6. Fachsemesters alle 60 LP aus den Pflichtmodulen des ersten Studienjahres und mindestens 42 von 60 LP aus den Pflichtmodulen zweiten Studienjahres erworben wurden.

B.Sc. (PO 2024): Wie funktionieren die Fristen für die Grundmodulprüfungen?

Im Modulhandbuch und in der Prüfungsordnung sind für alle Modulprüfungen der ersten beiden Jahre des Studiengangs B.Sc. Biologie (PO 2024) Fristen angegeben.

So muss z.B. das Modul BMZ bis Ende des dritten Fachsemesters bestanden worden sein, in diesem Fall wäre das der 31.3. in Ihrem dritten Fachsemester.

Die Prüfungsordnung sieht jedoch vor, dass Wiederholungsprüfungen bis vier Wochen nach Semesterbeginn (nicht Vorlesungsbeginn!) noch zum Vorsemester zählen. Das bedeutet, dass Sie an einer Wiederholungsprüfung zu BMZ auch noch in Ihrem vierten Fachsemester teilnehmen könnten, sofern diese nicht später als vier Wochen nach Semesterbeginn stattfindet (also in diesem Fall ca. Ende April).

Kann ich auch Leistungen anrechnen lassen, die mehr/weniger als 6 Leistungspunkte haben?

Ja. Der Fachbereich Biologie hält sich an eine Vorgabe des Rektorats, dass Module mit durch 3 teilbaren Punktzahlen versehen werden sollen. Selbstverständlich werden auch Module von außerhalb der Biologie akzeptiert, die sich nicht an diese Vorgabe halten.

Wieviele Leistungspunkte kann ich außerhalb des Fachbereichs Biologie erwerben?

Sie können sich bis zu 12 LP (alte PO) bzw. 6 LP (PO 2024) aus Lehrveranstaltungen anderer universitärer Einrichtungen anrechnen lassen. Voraussetzung ist, dass die Leistungsnachweise mit ECTS-Punkten und einer Note versehen sind und Sie eine Leistung erbracht haben (=Sitzscheine können nicht angerechnet werden). Firmenpraktika und Hiwijobs können nicht angerechnet werden!

Externen Leistungen der Universität Tübingen können Sie ohne Anrechnungsverfahren direkt im Prüfungsamt Biologie verbuchen lassen. Für die Anerkennung anderer externer Leistungen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Biologie.

Zählen Veranstaltungen aus den Bereichen Immunologie, Parasitologie oder Medizinischer Mikrobiologie als "externe" oder als "biologische" Veranstaltungen?

Alle Veranstaltungen, die unter der Überschrift "3. Studienjahr Bachelor" im Campus-Vorlesungsverzeichnis angekündigt sind, zählen zu den biologischen Veranstaltungen.

Gibt es ein Bachelor-Nebenfach?

Nein. Die Prüfungsordnung Bachelor Biologie sieht kein Nebenfach vor. Sie können jedoch (je nach Verfügbarkeit von Plätzen) beliebige Veranstaltungen aus anderen Fakultäten/Fachbereichen der Universität Tübingen besuchen. Diese werden Ihnen bis zu einer Summe von 12 ECTS-Punkten vollem Umfang angerechnet.

Wr kann meine Bachelorarbeit betreuen/begutachten?

Sie können nur Gutachter/innen wählen, die auf der Gutachterliste der Biologie stehen. Diese Liste finden Sie als Aushang beim Prüfungsamt Biologie. Personen, die nicht dem Fachbereich Biologie angehören, können generell nicht als Gutachter/innen gewählt werden.

Wie viele Gutachter/innen muss ich für meine Bachelorarbeit wählen?

Eine/n.

Wie lange dauert die Korrektur meiner Bachelorarbeit?

Sie müssen in der Regel mit sechs Wochen Bearbeitungszeit rechnen. In den Semesterferien kann sich dieser Zeitraum u.U. auch verlängern...

Welche Deadlines gibt es für meine Bachelorarbeit?

Die Bachelorarbeit soll incl. Projektmodul nicht länger dauern als vier Monate. Falls Sie im WiSe in einen unserer Masterstudiengänge starten wollen, müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen (incl. der Arbeit) bis Vorlesungsbeginn des WiSes erbracht (aber nicht notwendigerweise korrigiert) worden sein.