Im Modulhandbuch und in der Prüfungsordnung sind für alle Modulprüfungen der ersten beiden Jahre des Studiengangs B.Sc. Biologie (PO 2024) Fristen angegeben.
So muss z.B. das Modul BMZ bis Ende des dritten Fachsemesters bestanden worden sein, in diesem Fall wäre das der 31.3. in Ihrem dritten Fachsemester.
Die Prüfungsordnung sieht jedoch vor, dass Wiederholungsprüfungen bis vier Wochen nach Semesterbeginn (nicht Vorlesungsbeginn!) noch zum Vorsemester zählen. Das bedeutet, dass Sie an einer Wiederholungsprüfung zu BMZ auch noch in Ihrem vierten Fachsemester teilnehmen könnten, sofern diese nicht später als vier Wochen nach Semesterbeginn stattfindet (also in diesem Fall ca. Ende April).