Fachbereich Biologie

FAQ Master of Science

Was muss ich tun, wenn ich einen Platz in einem Masterstudiengang erhalten habe, aber noch kein Bachelorzeugnis habe?

a) Falls Sie Ihren Bachelor nicht in Tübingen erworben haben/erwerben: Sie schreiben sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Einschreibefrist ein. Ihre Einschreibung ist so lange vorläufig, bis Sie im Studentensekretariat das Original Ihres Bachelorzeugnisses vorlegen. Frist zur Nachreichung des Zeugnisses: WiSe 31.12., SoSe 30.6. Wenn Sie diese Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Masterplatz! Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die Ausstellung Ihres Bachelorzeugnisses bzw. geben Sie Ihre Bachelorarbeit rechtzeitig ab!

b) Falls Sie im Bachelorstudiengang in Tübingen studieren, melden Sie sich in den Bachelor zurück. Wenn Sie dem Studentensekretariat innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist den ausgefüllten Umschreibeantrag zusenden, nehmen Sie damit offiziell Ihren Platz an.
Ihre Umschreibung in den Master erfolgt, sobald Sie im Studentensekretariat Ihr Bachelorzeugnis vorlegen. Frist zur Nachreichung des Zeugnisses: WiSe 31.12., SoSe 30.6. Wenn Sie diese Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Masterplatz! Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die Ausstellung Ihres Bachelorzeugnisses bzw. geben Sie Ihre Bachelorarbeit rechtzeitig ab!

Kann ich von meinem Masterstudiengang der Biologie in einen anderen Masterstudiengang der Biologie wechseln?

Ja. Die Leistungen Ihres alten Studiengangs werden ohne Probleme im neuen Studiengang anerkannt (Im Wahlpflichtbereich Biologie bis 18 LP sowie im fächerübergreifenden Mastermodul bis 12 LP). Aber auch für die Wahlpflichtbereiche des neuen Studiengangs sind Anrechnungen möglich. Sprechen Sie dazu die Verantwortlichen Ihres neuen Studiengangs an.