Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)

Nachhaltigkeitspolitik in Thesen

von Prof. Dr. Konrad Ott (Kiel)*

23.06.2020 · Die Zeit der Covid-Pandemie war auch eine Zeit der Rückbesinnungen unter der Frage, welche Reformen überfällig sind und für die nähere Zukunft anstehen sollten. Dies mag den Anschein erwecken, als wolle man bloß am Virus sein politisches Süppchen aufwärmen. Wenn sich jedoch Gründe, die schon vor der Pandemie zugunsten bestimmter Reform-Agenden gesprochen haben, nunmehr a fortiori als triftig erweisen, dann darf die Covid-bedingte Ausnahmesituation berechtigterweise zum Anlass genommen werden, eine überfällige Agenda in der Hoffnung zu aktualisieren, dass sie nunmehr auf Gehör und Resonanz stoßen möge. Diejenigen, die seit längerem im Bereich der nachhaltigen Entwicklung, der Naturschutztheorie und -politik gearbeitet haben, können vieles, was in Schubladen und Regalen aufbewahrt wurde, aufarbeiten und als Agenda vorschlagen. Die folgenden Thesen sind nicht originell. Sie gehen auf Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), auf die vom Tübinger Ethikzentrum (IZEW) mitveranstalte Vilmer Sommerakademie und auf diverse Greifswalder und Kieler Forschungsprojekte und Seminare zwischen 2000 und 2018 zurück.

  1. Die Zeitlichkeit der Nachhaltigkeit hat drei Dimensionen: Chronos, Kinesis und Kairos.1 Chronos ist die objektiv vergehende Zeit. Die Kinetik der erwünschten und unerwünschten, zu- oder abnehmenden Bestände definiert Indikatoren einer (nicht) nachhaltigen Entwicklung der Umwelt (Schadstoffe, Artenzahlen, Humusgehalt der Böden usw.). Der Kairos bezieht sich auf die günstige oder ungünstige Zeit des politischen Handelns. Er entspricht dem, was Politikwissenschaftler*innen „window of opportunity“ nennen.

  2. Es wurde seit den 1960er Jahren vor drohenden Umwelt- und Naturschädigungen durch den Metabolismus des Industriesystems gewarnt. Diese Warnprognosen füllen Bibliotheken. Trotz einiger Erfolgsgeschichten ist die Umweltpolitik den schadensträchtigen Entwicklungen zumeist nur „hinterhergehinkt“ und über Übelminimierung nur selten hinausgelangt. Viele einstmalige Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen der Biodiversitätsstrategie, der Verkehrspolitik, dem Ausbau des ökologischen Landbaus und der Flächenumwandlung wurden verfehlt.

  3. Im Bereich des Klimaschutzes wurden die nationalen Ziele für 2020 (minus 40% CO2-Emissionen gegenüber 1990) knapp verfehlt. Der deutsche Reduktionskorridor bis 2050 ist anspruchsvoll; gleichwohl überschreitet Deutschland in diesem Zielkorridor das „carbon budget“, das zur Verfügung steht, wenn Deutschland seinen Beitrag zum globalen Ziel einer Erhöhung der globalen Mitteltemperatur nur um „well below 2°C“ gegenüber über vorindustriellen Temperaturen leisten will.2 Allerdings könnte durch eine aktive Senken-Politik das „carbon budget“ auch erhöht und die Überschreitung könnte durch negative Emission budgetär ausgeglichen werden. Hier ist insbesondere an sog. „natural climate solutions“ zu denken, durch die sich Ziele des Klima- und des Naturschutzes verbinden lassen (Moore, Wälder, Böden, Salzgraswiesen).

  4. Die junge Generation hat gute moralische und darüber hinaus existentielle Gründe, eine andere Klima- und Umweltpolitik einzufordern. Die Lebensführung im Klimawandel wird zunehmend unberechenbarer. Wir sind Mitgliedern zukünftiger Generationen auch ein Niveau von durchschnittlicher Lebenssicherheit schuldig, das dem unsrigen entspricht.

  5. Es bestehen anno 2020 ernste Befürchtungen hinsichtlich sich überlagernder Krisen, die die politischen Kapazitäten demokratischer Rechtsstaaten u.U. überfordern könnten: Klimawandel, Wirtschaftskrise, Pandemie, Staatsverschuldung, Migrationsdruck, Hitze- und Dürreperioden, Ernterückgänge3 usw. Die Resilienz sozialer Systeme ist derzeit angespannt.

  6. In geschichtlicher Betrachtung zeigt sich, dass die Verbindung von Klimawandel und Pandemien antike Großreiche ökonomisch und außenpolitisch entscheidend schwächen konnten.4 Es wäre Hybris, Ähnliches für moderne Staaten auszuschließen.

  7. Die durch den „lock down“ gestiegene psychische Anspannung (emotionaler Stress, Zukunftsängste) macht viele Menschen anfälliger für Obskurantismus, Verschwörungstheorien, Desinformation, „Patentrezepte“, und den Botschaften der „terribles simplificateurs“ (Jacob Burckhardt). Es bedarf daher Reformvorschläge, die nicht „ad hoc“ sind, sich bereits in Debatten bewährt haben und die das Projekt der Moderne im Geist der Aufklärung fortschreiben.

  8. Das Ziel der Überwindung der Covid-Pandemie darf nicht die Rückkehr zum „status quo ante“ sein. Die Rückkehr in die Normalität des alltäglichen Lebens kann und soll mit politischen Reformen vermittelt werden. Dies ist zum Teil offizielle Politik. Was fehlt, ist die Dimension von Natur und Landschaft.

  9. Die seltsame Koinzidenz von Covid-Pandemie und Frühjahrstrockenheit, die zum dritten Dürrejahr in Folge führen könnte, sollte von Staat und Gesellschaft als „Wink mit dem Zaunpfahl“ gedeutet und als „Kairos“ einer Entwicklung hin zu einer resilienten und nachhaltigen Entwicklung genutzt werden.

  10. Nachhaltigkeit und ökologisch-soziale Resilienz stehen im Verhältnis der Korrelation zueinander. Man kann beide Konzepte nicht isoliert voneinander, sondern nur wechselseitig begrifflich vollständig bestimmen.

  11. Die „schlechten“ Zeiten können Zeiten des „richtigen“ Handelns werden. Nachhaltigkeitspolitik verbindet den Kairos („jetzt“) mit langfristig ausgerichteten Reformen (Transformation).

  12. In der Nachhaltigkeitstheorie konkurrieren unterschiedliche Grundkonzepte. Es lassen sich grob sozialethische, ökonomische und ökologische Konzepte unterscheiden. Das an anderer Stelle ausführlich entwickelte Konzept „starker“ Nachhaltigkeit mitsamt seinem Regelwerk ist diskursrational, d.h. unter Bedingungen argumentativer Rechtfertigung vorzugswürdig.5 Ethische Grundlagen dieses Konzepts sind intergenerationelle Gerechtigkeit und Umweltethik.6 Der umfassende Schutz gilt den Naturkapitalien der Gesellschaft auf unterschiedlichen räumlichen und zeitlichen Skalen.7

  13. Die Konzeption „starker“ Nachhaltigkeit knüpft an Traditionen des Naturschutzes und des „wise use“ an. So kann auch der Grundsatz der Landethik Aldo Leopolds8 auf die Höhe der Gegenwart gehoben und im Sinne starker Nachhaltigkeit interpretiert werden. Er lautet demgemäß: „In allen Fragen der Nutzung von Land, Wasser und Meer ist darauf zu achten, dass die Produktivität, die Resilienz und die Diversität des gesamten Naturhaushaltes erhalten und gefördert wird“.9

  14. Die Konzeption „starker“ Nachhaltigkeit ist säkular. Sie kann aber mit religiösen Traditionen vermittelt werden. Aus biblisch-religiöser Sicht kann ein neuer Zugang zu „Natur als Schöpfung“ performativ eingeübt werden.10 Der sog. Unterwerfungsauftrag bedeutet im Urtext der Genesis: „Im Segen als Zeichen/Mandatar inmitten der sehr guten Schöpfung auftreten dürfen.“

  15. Die methodischen Grundlagen der eher ökonomisch ausgerichteten Naturbewertung (Total Economic Value, Ecosystem Service Approach) haben in Verbindung mit vielen sozialwissenschaftlichen Studien ergeben, dass viele Menschen die produktiven Leistungen, aber auch die Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Natur stark wertschätzen.

  16. Ökonomisch betrachtet, ist die gesellschaftliche Nachfrage nach Naturschutz höher als das Angebot.

  17. Die Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen zwischen 2002 und 2020 sind Fundgruben für Vorschläge, die Grundkonzeption starker Nachhaltigkeit politisch auf nationale und europäische Politikfelder zu übertragen und mit Zielen und Instrumenten zu untersetzen. So wäre bspw. das Gutachten „Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes“ des SRU aus dem Jahre 2002 zu aktualisieren. Aus den Gutachten des WBGU ergibt sich Ähnliches für die globale Ebene (Klima, Ozean, Biodiversität, Umwelt und Armut usw.).

  18. Die ethischen Begründungsprobleme der Nachhaltigkeitstheorie sind weitgehend gelöst, Nachfrage und Programmatiken sind vorhanden, der „kairos“ wäre da. An gut begründeten Orientierungswissen fehlt es jedenfalls nicht. Was fehlt, ist der kollektive politischer Wille zu entsprechenden Anstrengungen.11

  19. Das Konzept der Nachhaltigkeit entspricht verfassungsrechtlich der Staatszielbestimmung des Art 20a GG, die alle staatlichen Gewalten zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen anhält. Art 20a GG enthält implizit einen Verbesserungsauftrag.

  20. Der Tierschutz gemäß Art 20a GG („und die Tiere“) erstreckt sich, da nicht auf domestizierte Tiere eingeschränkt, auch auf wildlebende Tiere und auf Kulturfolger. Dies begründet einen umfassenden Schutz von Habitaten.

  21. Der § 1 des BNatSchG enthält im Begriff des „eigenen Wertes von Natur und Landschaft“ einen Verweis auf physiozentrische und eudaimonistisch-kulturelle Naturschutzbegründungen. Dieser Verweis kann umweltethisch eingeholt werden.

  22. Das institutionelle Gefüge für Nachhaltigkeitspolitik ist vorhanden. Es kann und soll in einer konzertierten Aktion jetzt dauerhaft aktiviert werden. Die nachfolgenden Thesen beziehen sich auf die mögliche institutionelle Organisation.

  23. Ausgangspunkt können drei vorhandene, eng aufeinander abzustimmende Strategien sein: Nachhaltigkeitsstrategie, nationale Biodiversitätsstrategie (NBS), deutsche Anpassungsstrategie (DAS). Diese Strategien sind trotz ermutigender Ansätze seit etwa 2008 durch den permanenten Krisenmodus von Politik in die Defensive geraten. Es bedarf keiner neuen Strategien, sondern der Reaktivierung der vorhandenen Strategien.12

  24. Zentrale politische Sektoren der Nachhaltigkeits-Strategie sind: Klima, Agrar, Forst, Gewässer, Naturschutz/Biodiversität, Mobilität, Stadtentwicklung, ökologische Steuer- und Finanzreform, Handelspolitik u.a.

  25. Anpassung an den Klimawandel ist ein Querschnittsthema von Nachhaltigkeitspolitik.

  26. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird13 von der Exekutive (Bundeskanzleramt) durch ein „green cabinet“ auf Staatssekretärsebene institutionalisiert. Es legt wissenschaftlich belastbare und normativ anspruchsvolle Sektorziele fest und definiert Aufgaben für die zuständigen Ministerien, die in Form der Ressortabstimmung verhandelt und umgesetzt werden.

  27. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird genutzt, „starke“ Umweltrichtlinien der EU-Kommission auf den Weg zu bringen. Die EU soll sich als „Netto-Null-Raum“ bezüglich der Treibhausgasemissionen institutionalisieren. EU-Beihilfen werden an Nachhaltigkeitszielen konditioniert.

  28. Nationale Hilfen für Covid-geschädigte Industriebranchen werden an Bedingungen geknüpft. Industrieverbände entwickeln entsprechende Selbstverpflichtungen, um Konditionen für staatliche Unterstützung zu erfüllen.

  29. Der Umweltausschuss des Bundestags wird zum fraktionsübergreifenden parlamentarischen Arm der Integration der genannten Strategien. Das Parlament berät regelmäßig über Erfolge und Vollzugsdefizite der Nachhaltigkeitspolitik.

  30. Die Bund-Länder-Ausschüsse übernehmen und spezifizieren die nationalen Ziele für die einzelnen Länder. Der Deutsche Städtetag nimmt sich der kommunalen Ebene an. Staatliche und kommunale Träger nehmen Vorbildfunktionen bei der Beschaffung, bei der Bewirtschaftung von Forsten und bei der Verpachtung von Agrarflächen ein.

  31. Neuer „Öko-Räte“ bedarf es nicht. Die deliberativen Resonanzräume zwischen Staat und Zivilgesellschaft sind plural ausdifferenziert. Dort existiert eine Fülle an Konzepten, Strategien, Programmen, Instrumentarien etc.

  32. Die staatlichen Ämter (BfN, UBA) definieren ihre Aufgaben gemäß dem Grundsatz: Verwaltung folgt Aufgaben. Die vorhandene Wissensbasis wird auf die Integration der Strategien ausgerichtet. Dies geschieht auch in den wissenschaftlichen Einrichtungen (ZALF, Geomar, Umweltzentrum Leipzig usw.).

  33. Die Gremien der Nachhaltigkeitsforschung (DKN, Leopoldina, BMBF, DFG) definieren neue Forschungsfragen. Hierbei kommen in Betracht: a) Potentiale von „natural climate solutions“ für Deutschland, b) Feuchtigkeitshaushalt angesichts von Klimawandel, c) Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit, d) Agro-Forestry-Systeme, e) Waldumbau, f) naturverträglicher Inland-Tourismus, g) Renaturierungspotentiale, h) Weideland, i) Stadtnatur u.v.m.

  34. Die zivilgesellschaftlichen Verbände (NABU, BUND, DNR u.a.) werden angemessen beteiligt und restrukturieren ihre Arbeitsstellen entsprechend. Der Staat bietet (nach dem Modell der Naturerbe-Flächen) schutzwürdige Flächen zu Sonderkonditionen an.

  35. Die Finanzierung dieser Politik bedarf der Umschichtungen in vorhandenen Etats. Nachhaltigkeitspolitik darf nicht kreditfinanziert sein. Staatliche Budgets sind keine Besitzstände einzelner Ministerien.

  36. Deutschland stehen 28,8 Milliarden € aus dem Wiederaufbauprogramm der EU zu. Unabhängig davon, wie man dieses Programm europapolitisch bewertet, ist davon auszugehen, dass es verwirklicht werden wird. Deutschland investiert etwa ein Drittel seines Anteils in Nachhaltigkeits- und Naturschutzpolitik.

  37. Der nationale Lastenausgleich zur Minderung der Folgen der Covid-Pandemie (etwa ein erneuerter „Soli“ oder eine einmalige Vermögensabgabe) wird ebenfalls zum Teil in die Nachhaltigkeitsstrategie sowie in NBS und DAS investiert.

  38. Es gibt keine finanzpolitischen Gegenargumente gegen Nachhaltigkeitspolitik (Folgerung aus 36 & 37).

  39. Die Covid-Pandemie hat die Resilienzschwächen neoliberaler Regime schonungslos bloßgelegt. Die soziale Marktwirtschaft hat sich in der Pandemie besser bewährt. Sie wird im kommenden Jahrzehnt zum nachhaltigen Ordo-Liberalismus weiterentwickelt.

  40. Realistische Utopie (im Sinne von John Rawls) im Ausblick: eine den „Kairos“ nutzende, demokratische, resiliente und umfassend nachhaltige Gesellschaft auf nationaler und auf EU-Ebene schaffen und Unterstützung leisten für einen „Wettbewerb der Kontinente“ auf der globalen Skala nachhaltiger Entwicklung.

Kurz-Link zum Teilen: https://uni-tuebingen.de/de/179508

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* Dieser Beitragist eine überarbeitete Fassung eine Beitrags im Praefaktisch-Blog.

1 Bernd Klauer et al.: „Die Kunst langfristig zu denken“, Baden-Baden 2012.

2 Eine Berechnung des „carbon budget“ Deutschlands findet sich im neuen Gutachten des SRU: Sachverständigenrat für Umweltfragen: „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“, Berlin 2020.

3 Die deutschen Getreideernten sind seit Jahren rückläufig. Die Höchsternte von 27.415.000 Tonnen Weizen wurde 2014 erzielt. Gründe sind Limitationen, falsche Fruchtfolgen, aber auch Dürre und Stress.

4 Hierzu Kyle Harper: „Fatum“, München 2020.

5 Konrad Ott, Ralf Döring: „Theorie und Praxis starker Nachhaltigkeit“, Marburg 2011. Man sehe mir die Selbstverweise nach; jede Angabe enthält weitere Literaturverweise.

6 Zur Umweltethik siehe Konrad Ott: „Umweltethik zur Einführung“, Hamburg 2010; Konrad Ott, Jan Dierks, Lieske Voget-Kleschin (Hg.): „Handbuch Umweltethik“, Stuttgart 2016.

7 Hierzu Konrad Ott: „Zur Dimension des Naturschutzes in einer Theorie starker Nachhaltigkeit“, Marburg 2015. Die Aufsätze behandeln konzeptionelle Fragen des Naturschutzes sowie die Themen Biodiversität, Wildnis, Moorschutz, Renaturierung u.a.

8 Vgl. Aldo Leopold: “A Sand County Almanach and Sketches Here and There. Oxford 1949.

9 Hierzu Barbara Neumann, Konrad Ott, Richard Kenchington: „Strong sustainability in coastal areas: a conceptual interpretation of SDG 14”, Sustain Sci 12: 1019-1035.

10 Hierzu Christof Hardmeier, Konrad Ott: „Naturethik und biblische Schöpfungserzählung“, Stuttgart 2015.

11 Hierzu Christian Berg: „Ist Nachhaltigkeit utopisch?“, München 2020.

12 Weiterführende Überlegungen hierzu finden sich in den Vilmer Thesen 2019. Simon Meisch et al. „Naturschutz und politische Strategien“ (im Erscheinen).

13 Der Einfachheit halber sind die folgenden Soll-Bestimmungen indikativisch formuliert.