Tübingen School of Education (TüSE)

Betriebs-, Sozial- und Vereinspraktikum

Eine verbindliche Voraussetzung für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist ein abgeschlossenes Betriebs-/ Sozial- oder Vereinspraktikum. Hierbei handelt es sich um kein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums, sondern um eine Auflage des Regierungspräsidiums. Sie können dieses Praktikum vor Ihrem Studium oder in dessen Verlauf absolvieren. Der Nachweis über das absolvierte Praktikum muss den Bewerbungsunterlagen für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) verpflichtend beigefügt werden, ein Nachreichen ist nicht möglich. Der Bewerbungszeitraum für den Vorbereitungsdienst ist jährlich von 15. März bis 15. Juni. Diese Verpflichtung durch das Regierungspräsidium zum Nachweis eines abgeschlossenen Betriebs-/ Sozial oder Vereinspraktikums gilt sowohl für Studierende nach der alten GymPO-Prüfungsordnung als auch für Bachelor-/Masterstudierende nach der aktuellen Prüfungsordnung. Welche Praktikumsform durchgeführt werden muss, hängt vom Studiengang (gymnasiales Lehramt / berufliches Lehramt) bzw. von der studierten Fächerkombination ab:

Gymnasiales Lehramt mit dem Fach Sport: Vereinspraktikum

Vereinspraktikum: Erfahrungen sammeln im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine, deren Jugendarbeit sowie Kennenlernen derer Organisationsstruktur und Verwaltungsarbeit. Das Praktikum darf nicht im Ausland durchgeführt werden, sondern muss in Deutschland stattfinden.

  • Dauer: etwa 24 Doppelstunden in etwa drei bis sechs Monaten
  • i.d.R. 1/2-jährige Tätigkeit mit zwei Stunden pro Woche
  • das Praktikum darf nicht im Ausland durchgeführt worden sein, sondern muss in einem deutschen Verein stattgefunden haben
  • weitere Informationen inkl. Merkblatt

Wichtig: Studierende mit dem Fach Sport müssen immer ein Vereinspraktikum absolvieren, egal welches zweite Fach sie haben. Auch, wenn das zweite Fach Wirtschaftswissenschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik sein sollte, wofür eigentlich ein Betriebspraktikum vorgesehen wäre! Eine Wahl zwischen einem Vereins- und einem Betriebspraktikum ist nicht möglich. Es muss aber nur ein Praktikum absolviert werden, für das zweite Fach ist kein separates Betriebs- oder Sozialpraktikum notwendig.

Auch wenn Sport "nur" als Erweiterungsfach (EF) belegt wurde, muss in jedem Fall (unabhängig von der Fächerkombination des 1. und 2. Hauptfaches (HF)) ein Vereinspraktikum absolviert werden. Das Betriebs- oder Sozialpraktikum für das 1. oder 2. Hauptfach (HF) entfällt dann.

Gymnasiales Lehramt mit den Fächern Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Informatik: Betriebspraktikum

Betriebspraktikum: Kennenlernen der Wirtschafts- und Berufswelt, praktische Einblicke in wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge.

 Wichtig: Studierende der oben genannten Fächer machen immer ein Betriebspraktikum, auch wenn in den ersten beiden Fächern eine andere Fächerkombination gewählt wurde und z.B. Informatik "nur" als drittes Erweiterungsfach (EF) belegt wird. Ein zusätzliches Betriebs- oder Sozialpraktikum für das erste und zweite Hauptfach (HF) entfällt in diesen Fällen, da nur ein Praktikum nachgewiesen werden muss.

Ausnahme: Ist das zweite oder dritte Fach Sport, dann muss verpflichtend ein Vereinspraktikum absolviert werden. Das Betriebspraktikum entfällt in diesen Fällen.

Gymnasiales Lehramt mit allen anderen Fächern: Betriebs- oder Sozialpraktikum

Entweder Betriebspraktikum (s.o.) oder Sozialpraktikum.

Sozialpraktikum: Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich.

  • Freizeiteinrichtungen
  • Jugendämter,
  • Jugendeinrichtungen,
  • Berufsberatungsstellen,
  • Jugendkammern bei Gerichten,
  • Heime (z.B. mit sonderpädagogischer Ausrichtung),
  • kirchliche Einrichtungen, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind. 
  • Dauer: mind. vier Wochen
  • weitere Informationen inkl. Merkblatt

Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik/Pädagogik: Betriebspraktikum im Kinder- und Jugendbereich bzw. sozialen Bereich

  • Dauer: 52 Wochen (ein Jahr)
  • je zur Hälfte aufgeteilt in Kernbereich und Wahlbereich
  • Kernbereich: Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe (§ 22) z.B.
    • Kinderkrippe
    • Kindergarten
    • Kindertagesstätte
    • Kinderhaus
    • Bildungshaus
  •  Wahlbereich: sonstige sozialpädagogische Arbeitsfelder / Einrichtungen, z.B. 
    • Jugendarbeit
    • Jugendsozialarbeit
    • Soziale Gruppenarbeit
    • Tagesgruppe
    • Sozialpädagogische Familienhilfe
    • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
    • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
    • Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie
    • Jugendamt
    • Sozialamt
  • Das Schulpraxissemester (SPS) oder eine vergleichbare sonstige Schulpraxis wird im Umfang von bis zu 10 Wochen auf die Praxis im Wahlbereich angerechnet.
     
  • Anerkannt werden auch eine einschlägige Ausbildung (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher) oder einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren.
  • Einschlägige Tätigkeiten im Ausland können bis zu sechs Monate anerkannt werden, sofern die jeweilige Landessprache ausreichend beherrscht wird.
     
  • weitere Informationen inkl. Merkblatt (S.20)

Informationen und Beratung zum Betriebspraktikum im Höheren Lehramt für berufliche Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik/Pädagogik (SozPäd) erhalten Sie bei Dr.in Gabriele Müller.

Weitere Informationen zum Betriebs-/ Sozial oder Vereinspraktikum finden Sie auf der Landesseite lehrer-online-bw.de.

Zuständig für Rückfragen zum Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum sind die Ansprechpersonen für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien bei den Regierungspräsidien.

Alle hier zur Verfügung gestellten Infos unter Vorbehalt.