Im Mai 1848, also vor 170 Jahren, trat in der Frankfurter Paulskirche das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament zusammen. Diese Versammlung war ein Ergebnis der deutschen Märzrevolution von 1848, voraus ging die Februarrevolution in Frankreich. Zu ihrem ersten Präsidenten wählte die Versammlung Heinrich von Gagern (1799-1880). Im März des folgenden Jahres verabschiedete das Paulskirchen-Parlament die erste Verfassung des Deutschen Reiches, ein verfassungsgeschichtlich sehr bedeutsames Dokument, wurden darin doch in umfassender Weise die Grundrechte des deutschen Volkes formuliert. Im Juni 1848 wählte das Parlament Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser und berief eine provisorische Zentralgewalt. Im folgenden Jahr wurde König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die deutsche Kaiserkrone angetragen, die dieser jedoch zurückwies. Einen großen Raum in den Debatten der Paulskirche nahm die Frage ein, welchen Umfang der künftige deutsche Bundesstaat haben sollte – es ging um die kleindeutsche oder großdeutsche Lösung (mit oder ohne Österreich). Die insgesamt über 800 Abgeordneten vertraten ein breites politisches Spektrum und organisierten sich bereits in verschiedenen Fraktionen. Zu ihnen gehörten zahlreiche prominente Zeitgenossen wie Ludwig Uhland, Georg Waitz, Johann Gustav Droysen, Friedrich Christoph Dahlmann, Jacob Grimm, Robert von Mohl oder Robert Blum. Nach dem Scheitern der Revolution versammelte sich in Stuttgart ein aus etwa 100 Parlamentariern bestehendes „Rumpfparlament“, das jedoch im Juni 1849 mit Waffengewalt aufgelöst wurde.
Das 1849 veröffentliche „Album“ zeigt großformatige Porträts prominenter Abgeordneter der Paulskirche. Die stenographischen Berichte der Sitzungen erschienen im Druck.
Literatur: