27.03.2020
Regelungen für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten und Prüfungen in der Philosophischen Fakultät
Regelungen für die Abgabe von schriftlichen Arbeiten und Prüfungen in der Philosophischen Fakultät
Bis auf weiteres gilt:
A) Schriftliche Arbeiten
DIE FRIST FÜR DIE ABGABE VON HAUSARBEITEN, B.A./B.ED.-ARBEITEN UND M.A./M.ED.-ARBEITEN, DEREN BEARBEITUNGSFRIST SICH MIT DER ZEIT DER BIBLIOTHEKSSCHLIESSUNG ÜBERSCHNEIDET, VERLÄNGERT SICH AUTOMATISCH OHNE BESONDEREN ANTRAG UM DIE ZEIT DER BIBLIOTHEKSSCHLIESSUNG (AKTUELL 5 WOCHEN).
Sollte der dann neu errechnete Abgabetermin mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden sein (weil er z.B. kurze Zeit nach Wiedereröffnung der Bibliotheken liegt und Literatur nicht zugänglich ist oder weil grundlegende Recherchen für die Arbeit entgegen der ursprünglichen Planung parallel zum laufenden Lehrbetrieb gemacht werden müssen), werden dafür pragmatische Lösungen angestrebt. Details können jedoch erst festgelegt werden, wenn definitiv feststeht, wann und ggf. in welcher Form die Bibliotheken wieder benutzbar sind.
Bei Einhaltung der o.g. Frist ist sichergestellt, dass die Zulassung zu weiterführenden Modulen, Prüfungsanmeldungen, sowie Bescheinigungen nach § 9 BAFöG, nicht versäumt werden, sofern sie nur von der Abgabe der Arbeit abhängen. Wenn im Einzelfall mit den Lehrenden längere Abgabefristen für Seminararbeiten vereinbart werden, sind alle Studierenden wie auch sonst üblich selbst verantwortlich dafür, dass durch diese längeren Fristen keine anderen Termine verpasst werden.
Regelungen für Wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der GymPO erfolgen durch das Landeslehrerprüfungsamt, das die entsprechenden Angaben auf seiner Homepage veröffentlicht. Sollte es im Einzelfall Klärungsbedarf geben, wenden Sie sich bitte auch an die Fakultät.
Darüber hinaus gelten folgende dringende Empfehlungen:
1) Sofern Arbeiten vertretbar ohne die Benutzung von Bibliotheken geschrieben werden können (z.B. mit online verfügbarer Literatur), sollen diese wenn irgend möglich bereits vorher fertiggestellt werden.
2) Dasselbe gilt für Arbeiten, für die noch derzeit nicht zugängliche Bibliotheksmaterialien benötigt werden, die aber fast fertig sind und ohne wesentliche Verluste (ggf. mit in der Arbeit benennbaren einzelnen Lücken) fertiggestellt werden können. Wir bitten alle Lehrenden und Studierenden, die mit solchen Arbeiten befasst sind, miteinander in Kontakt zu treten und Modi für den Abschluss der Arbeiten zu vereinbaren. Bitte denken Sie daran, dass nach Ende der Bibliotheksschließungen und Wiederaufnahme des Lehrbetriebs möglicherweise ein Stau bei der Abarbeitung von Aufgaben besteht und die zügige Korrektur von Arbeiten nicht garantiert werden kann. Die Fertigstellung aller Arbeiten, die technisch auch ohne weitere Benutzung von Bibliotheken beendet werden können, hilft, Staus zu vermeiden und gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Leistungsnachweis so früh wie möglich ausgestellt werden kann. Selbstverständlich wird die besondere Situation bei der Benutzung von Literatur auch bei der Korrektur berücksichtigt. Unabhängig davon können wie bisher auch individuelle Anträge auf Fristverlängerung bei besonderen Lagen in der üblichen Weise an das Prüfungsamt/ den Prüfungsausschuss zusätzlich gestellt werden.
Beachten Sie bitte weiterhin:
Für alle Arbeiten mit weiteren Besonderheiten (z.B. Arbeiten, wo empirische Studien nicht unterbrochen oder nicht begonnen werden können) sowie in allen Fällen, bei denen durch die Verzögerung der Arbeit wichtige weitere Studienschritte tangiert sind (Anmeldung zur Prüfung, Übergang vom B.A. zum M.A., ggf. universitätsexterne Gründe), bitten wir Sie, das Prüfungsamt und die Fakultät zu informieren, und zwar in einer einzigen kurzen Mail, die an folgende drei Adressen gesandt wird:
- - den Betreuer/die Betreuerin der Arbeit
- - pa@philosophie@uni-tuebingen.de (Nur bei B.A.- und M.A.-Arbeiten)
- - studiumundlehre@philosophie.uni-tuebingen.de
Bitte sehen Sie von einer solchen Mail ab, wenn es nur um den Übergang zu einem weiterführenden Modul innerhalb eines Studiengangs geht; dafür entwickeln wir eine zentrale Lösung.
B) Mündliche Prüfungen und Klausuren
Hinweise für die Durchführung von mündlichen Online-Prüfungen versenden wir an alle Lehrenden, sobald noch einige Fragen geklärt sind. Regelungen für Klausuren/Nachschreibklausuren im Zeitraum der Unterbrechung des Lehrbetriebs bis 19. April folgen gesondert.
Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Mailadresse studiumundlehrespam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de