Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

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06.09.2017

Schlagwort: Konzern

Viele Absolventen möchten nach dem Abschluss für einen „großen Konzern“ arbeiten – und träumen von einem global vertretenen, umsatzstarken Unternehmen. Denn umgangssprachlich werden die zwei Begriffe praktisch synonym verwendet. Tatsächlich ist der Konzern allerdings eine juristische Bezeichnung aus dem Aktiengesetz. Laut §18 besteht ein Konzern aus einem herrschenden und ein oder mehreren abhängigen Unternehmen unter der einheitlichen Leitung von Ersterem. Es können aber auch rechtlich selbstständige Unternehmen sein, die unter einer gemeinsamen Leitung zusammengefasst sind.

Bei hierarchisch organisierten Konzernen hat eine Muttergesellschaft die Leitung über mehrere Tochtergesellschaften oder Konzernunternehmen. Die leitende Funktion ergibt sich dabei aus einer Aktien- oder Stimmrechtsmehrheit an den Tochtergesellschaften. Im Gegenzug gibt die Muttergesellschaft eigene Aktien an die Tochtergesellschaften oder an der Börse aus. Hat das leitende Unternehmen gar keine Produktions- oder Handelsaufgaben, handelt es sich um eine Holdinggesellschaft.

Wer also nach dem Studium für einen Konzern arbeiten möchte, landet streng genommen nicht zwangsläufig bei einem Global Player – denn theoretisch können auch kleine, lokal agierende Unternehmen einen Konzern bilden. Selbst die Arbeit für einen Großkonzern kann sich recht „klein“ anfühlen, wenn man bei einer der Tochtergesellschaften angestellt ist. Wo also nach dem Abschluss bewerben? Eine Antwort auf diese Frage liefern nicht nur Größe und Internationalität des Unternehmens, sondern auch die Organisationsstruktur!

Valentin Betz

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