Offizielle Beschwerde einreichen: diskriminierungsbeschwerdespam prevention@uni-tuebingen.de
Diese Beschwerdestelle ist zuständig für alle Mitglieder der Universität Tübingen.
Zuständigkeiten in der Fallbearbeitung
- Zuständig für die Fallbearbeitung nach AGG ist das Dezernat VI, Ansprechperson: Alexandra Mägerle, +49 7071 29-76797
- Zuständig für die Fallbearbeitung nach dem Disziplinarrecht, u.a. bei Dienstpflichtverletzungen von Beamten ist das Dezernat I, Ansprechperson: Jürgen Rottenecker, +49 7071 29-76453
- Zuständig für die Fallbearbeitung bei Beschwerden von Studierenden oder über Studierende ist der Ordnungsausschuss nach § 62a LHG, organisiert über das Dezernat IV, Ansprechperson: Sabine Stradinger; Website des Ordnungsausschusses.