Katholisch-Theologische Fakultät

"Alte" Promotionsordnung (gültig bis 14. Juli 2014)

Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 17. August 1994 i. d. F. v. 13. August 2001 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.

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