Bitte beachten Sie: Zum 14. Dezember 2021 ist eine neue Promotionsordnung (A.B.d.U.T. 2021, Nr. 29, S. 704-722) in Kraft getreten. Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 15. Juli 2014 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.
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