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Willkommen zu unseren FAQs rund um Urheberrecht und Lizenzen im Bereich Open Access!

Hier finden Sie verständliche Antworten auf zentrale Fragen zu geistigem Eigentum, Nutzungsrechten und rechtlichen Grundlagen vor allem aus dem Bereich Publizieren im Open Access. Die Inhalte entsprechen dem aktuellen Stand und werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert, damit Sie jederzeit auf verlässliche Informationen zugreifen können.

Was sind CC-Lizenzen und wofür brauche ich sie?

Was sind Creative-Commons- (CC-) Lizenzen?

Creative -Commons- (CC-) Lizenzen sind standardisierte Nutzungslizenzen ("manche Rechte vorbehalten"), die Urheber vergeben, um der Allgemeinheit bestimmte Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung) zu gewähren, ohne aufwändige Einzelverträge.

Warum CC für meine Dissertation?

CC-Lizenzen ermöglichen die offene Zugänglichkeit (Open Access) Ihrer Forschung. Forschungsförderer (wie die DFG) und viele Universitäten  empfehlen oder fordern offene Lizenzen wie CC BY.

Verliere ich mein Urheberrecht?

Nein. Die Urheberschaft bleibt immer bei Ihnen. Sie räumen lediglich einfache (nicht-exklusive), unwiderrufliche Nutzungsrechte ein.

Welche Lizenz ist die "offenste"?

CC BY (Namensnennung) ist die offenste CC-Lizenz und gilt als Open-Access-konform. Sie erlaubt jede Nutzung, auch kommerzielle, so lange Sie als Urheber genannt werden. Weitere Informationen zu CC-Lizenzen.

Wie werden die Lizenzteile kombiniert?

Die Lizenzen basieren auf vier Modulen (z. B. BY = Namensnennung, NC = Keine kommerzielle Nutzung, ND = Keine Bearbeitung, SA = Weitergabe unter gleichen Bedingungen). Diese werden zu sechs vorgegebenen Lizenzen kombiniert (z.B. CC BY-NC-ND) und unterscheiden sich stark. Weitere Informationen zu CC-Lizenzen.

CC-Lizenzen vergeben

Wann darf ich eine Lizenz vergeben?

Nur, wenn Sie der Rechteinhaber am Werk sind und auch die Rechtslage von Werken Dritter, die Sie in Ihrem Werk verwenden, geklärt ist. Haben Sie exklusive Nutzungsrechte (z. B. durch einen Verlagsvertrag) an Dritte abgetreten, können Sie keine CC-Lizenz vergeben. Selbiges gilt, wenn Sie für verwendete Werke Dritter (z.B. Abbildungen) keine Nutzungserlaubnis eingeholt haben oder sich für die Verwendung nicht auf das Zitatrecht berufen können.

Wie vergibt man eine CC-Lizenz?

Sie wählen die Lizenz aus und kennzeichnen Ihr Werk deutlich damit. Die Kennzeichnung sollte das Lizenzkürzel, die Versionsnummer (z. B. CC BY 4.0), den Link zum Lizenztext und Ihre Namensnennung enthalten. In gedruckten Werken sind Links grundsätzlich auszuschreiben, um ein Abtippen zu ermöglichen. Es empfiehlt sich, zu Beginn der Dissertation, gleich einem Impressum, eine Seite mit den nötigen Informationen zur Lizenzierung der Arbeit einzufügen.

Was hat es mit den unterschiedlichen Versionen der CC-Lizenzen auf sich?

Die Organisation Creative Commons hat über die Jahre die angebotenen Lizenzen kontinuierlich weiterentwickelt. Jeder dieser Schritte wurde unter eine neue Version gestellt. Die neueste Version 4.0 International unterscheidet sich grundlegend von den älteren Versionen, in dem sie international anwendbar ist und nicht an nationale haftungsrechtliche Besonderheiten angepasst wurde.

Wie kann ich mein Werk lizenzieren, wenn ich bereits CC-lizenziertes Fremdmaterial, v.a. Abbildungen, in meine Arbeit integrieren möchte?

Es ist möglich, einzelne klar definierbare Teile aus einer Gesamtlizenzierung des Werkes auszunehmen. Wichtig ist die eindeutige Angabe am expliziten Werkteil sowie in einem Rechtevermerk, welche Inhalte unter welcher CC-Lizenz stehen! Eine formal vorgeschriebene Form, wie ein solcher Rechtevermerk aussehen muss, gibt es hingegen nicht. Entscheidend ist, dass nachnutzende Personen an einer prominenten Stelle im Werk auf die Verteilung der Rechte hingewiesen werden und folglich klar ersichtlich ist, welche Teile des Werkes unter welcher Lizenz stehen. Die Regeln einer ordnungsgemäßen Vergabe der CC-Lizenzen müssen im Rahmen dessen aber natürlich beachtet werden.

Warum fordert die DFG bzw. Drittmittelgeber die Vergabe der CC BY-Lizenz?

Nicht-kommerzielle Lizenztypen schließen viele gewünschte Nutzungsmöglichkeiten ohne wesentliche Vorteile aus. Sie sind keine echten offenen Lizenzen. Somit hat sich die CC BY Lizenz weltweit als Open Access-konforme Lizenz etabliert. Sie ermöglicht eine gleichberechtigte und offene Nutzung für alle im Einklang mit den Grundprinzipien des Open Access. Im Einklang mit Budapester Erklärung und Berliner Erklärung übernehmen die Vertreter der Allianz der deutschen Wissenschaftseinrichtungen diese Empfehlung. Näheres hier: https://deal-konsortium.de/warum-ccby.

Ist es möglich, mein eigenes Werk von einer CC-Lizenz Version 3.0. auf eine Version 4.0. umzulizenzieren?

Ja. Eine Lizenzierung unter der neueren 4.0-Version ist möglich. Die Veränderung der Lizenz selbst ist hingegen ist nicht möglich. Z.B. kann eine CC-BY 3.0 aktualisiert werden auf eine CC-BY 4.0. Eine Aktualisierung von z.B. CC-BY 3.0 auf eine CC-BY-SA 4.0 ist hingegen nicht möglich. 

Was ist mit nicht lizenzierten Teilen?

Nicht lizenzierte Teile gelten als "Alle Rechte vorbehalten" (Standardurheberrecht). Sie können diese Teile jederzeit  unter einer CC-Lizenz veröffentlichen, sofern Sie der Urheber sind und die Rechte noch nicht anderweitig vergeben haben.

Besonderheit: Kumulative Dissertationen

Darf ich die Artikel überhaupt verwenden?

Das hängt vom Verlagsvertrag der Artikel ab. Prüfen Sie, ob Sie dem Verlag ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte übertragen haben, welche Version Sie gegebenenfalls für die Dissertation verwenden dürfen und auf welche Weise Sie die Originalveröffentlichung zitieren müssen. Informationen hierzu finden sich häufig auch in den Verlagspolicies. Eine Übersicht zu den verschiedenen Verlagspolicies bietet auch die SHERPA/RoMEO-Liste. Bei Open-Access-Veröffentlichungen (oft CC-lizenziert) behalten Sie meist einfache Nutzungsrechte und die Einbindung in die Dissertation ist in der Regel unproblematisch. Aber auch an dieser Stelle sollten immer noch einmal die genauen Vorgaben des Veröffentlichungsvertrages geprüft werden.

Was ist mit Artikeln, die eingereicht, aber noch nicht akzeptiert oder veröffentlicht sind? Für die noch keine Veröffentlichungsvereinbarung mit dem Verlag getroffen wurde?

Der/Die Urheber/in verbleibt im Besitz der Nutzungsrechte, bis eine Rechteübertragung durch einen Veröffentlichungsvertrag erfolgt. Eine Übertragung der einfachen Nutzungsrechte an die Universitätsbibliothek ist daher möglich. Es sollte allerdings dennoch Rücksprache mit dem Verlag gehalten werden, ob dieser mit der Aufnahme in die Dissertation einverstanden ist. Anderweitig könnte ein Verlag das Interesse am eingereichten Artikel verlieren, da dieser bereits als Manuskript in der Dissertation erstveröffentlicht wurde. Gerade in diesen Fällen sollte bereits vor Veröffentlichung der Dissertation über ein zeitliches Embargo nachgedacht werden. (Für mehr Informationen zu Embargos s. unter dem Punkt Allgemeines zur Veröffentlichung)

Was tun bei Artikeln mit verschiedenen Lizenzen?

Die Dissertation als Gesamtwerk unter einer Lizenz zu veröffentlichen ist nur möglich, wenn die unterschiedlichen Lizenzen kompatibel sind. Nicht alle CC-Lizenzen passen zueinander und können miteinander kombiniert werden. Wenn sich die Lizenzen widersprechen, ist eine einheitliche Gesamtlizenzierung nicht möglich. Die bereits lizenzierten Artikel können unter keiner neuen Lizenz veröffentlicht werden, sondern folgen stets der ursprünglich vergebenen Lizenz der Originalpublikation. Eine Lizenzierung der noch unlizenzierten Teile der Dissertation ist weiterhin möglich. Der frei zugängliche CC-Lizenz-Mixer bietet eine erste Hilfestellung bei der Frage, ob unterschiedlich CC-lizenziertes Material unter einer gemeinsamen CC-Lizenz veröffentlicht werden kann.

Welche Lizenz des §6 im Veröffentlichtlichungsvertrag von TOBIAS-lib ist im Fall einer kumulativen Dissertation bei widersprenden CC-Lizenzen die beste Wahl?

Sollte eine Lizenzierung des noch unlizenzierten Teils der Dissertation nicht gewünscht sein, bietet sich der Standardvertrag an. Sollte der Wunsch bestehen, den noch unlizenzierten Teil unter eine der angebotenen CC-Lizenzen zu stellen, so ist dies möglich. Bitte beachten Sie aber, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt  nur die im Vertrag gewählte Lizenz in den Metadaten des Repositoriums angezeigt werden kann. Die CC-Lizenzen der Artikel können nicht gesondert aufgeführt werden.

Wie kennzeichne ich korrekt?

Bei einer kumulativen Dissertation (Veröffentlichung mehrerer Paper) ist die Kennzeichnung besonders wichtig. Meist wird im Rahmenkapitel (Manteltext) explizit darauf hingewiesen, welche Teile aus welchen Publikationen stammen. Beachten Sie hierbei unbedingt die spezifische Promotionsordnung in Ihrer Fakultät. In der Regel muss jeder Artikel die vollständige bibliografische Quelle (inkl. DOI) und den Rechtevermerk der Originalpublikation enthalten (z. B. "Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung von [Verlag] / This article is published under CC BY-NC-ND 4.0"). Fügen Sie eine detaillierte Liste der Artikel und geltenden Lizenzen am Anfang der Dissertation ein.

Was ist, wenn ich die Rechte nicht habe?

Wenn der Verlag die Zweitveröffentlichung in der Dissertation (insbesondere online) nicht erlaubt, sollte Rücksprache mit Ihrem Promotionsbüro bzw. dem Prüfungsausschuss gehalten werden. Eine Alternative wäre die Entfernung des Artikels und stattdessen das Setzen einer detaillierten bibliografischen Quelle (mit DOI) an die entsprechende Stelle.

Auswahl des richtigen Veröffentlichungsvertrages und Lizenzwahl im Veröffentlichungsvertrag von TOBIAS-lib

Welchen Vertrag muss ich abgeben? Mit oder ohne Forschungsdaten?

Der Veröffentlichungsvertrag (mit Forschungsdaten) ist nur relevant, wenn zusätzlich zur Dissertation auch Forschungsdaten hochgeladen und veröffentlicht werden. Wenn allein die Dissertation veröffentlicht werden soll, ist der Veröffentlichungsvertrag (ohne Forschungsdaten) auszuwählen. Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt!

Welche Lizenz wähle ich unter §6 des Veröffentlichungsvertrages?

Der Standardvertrag ist die restriktivste Lizenzierung Ihrer Arbeit. Sie übertragen der UB Tübingen das dauerhafte, nicht-exklusive Recht, Ihre Arbeit zu veröffentlichen. Alle Rechte verbleiben bei Ihnen. Sollten Dritte eine Nachnutzung anstreben, die keiner gesetzlichen Ausnahme unterliegt, müssen Sie dieser stets zustimmen. Sie können auch weiterhin Dritten Rechte an Ihrer Arbeit übertragen, ohne die UB explizit um Erlaubnis zu bitten. Im Gegensatz hierzu regeln Sie mit der Wahl einer CC-Lizenz standardmäßig die Nachnutzung Ihrer Arbeit. Auch hier verbleiben alle Rechte bei Ihnen. Zusätzlich legen Sie mit der CC-Lizenz fest, was potentielle Nachnutzer über den lesenden Zugriff hinaus mit ihrer Arbeit machen dürfen, ohne Sie explizit um Erlaubnis bitten zu müssen. Für alle weiteren Nutzungen, die die gewählte CC-Lizenz nicht erlaubt, müssen Nachnutzende Sie weiterhin um Erlaubnis bitten. 

Allgemeines zur Veröffentlichung auf TOBIAS-lib

Kann ich meine Dissertation mit zeitlichem Verzug (Embargo) veröffentlichen, so dass die Inhalte erst zu einem späteren Zeitpunkt einsehbar sind?

Die Einrichtung eines Embargos ist grundsätzlich möglich. Ob ein solches gesetzt werden darf, ist mit der Fakultät abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Metadaten dennoch ab Datum der Veröffentlichung frei zugänglich sein werden. Die Veröffentlichung mit Embargo gilt als Erstpublikation, wenn die Inhalte noch nicht anderweitig publiziert wurden. Auch wenn der Text noch nicht einsehbar ist.

Kann ich im Falle eines Konflikts mit einem Verlag nachträglich ein Embargo einrichten lassen?

Leider können wir seitens der UB aus organisatorischen und technischen Gründen ein nachträgliches Embargo nicht mehr einrichten. Ein nachträglich ausgesprochenes Embargo läuft aus mehreren Gründen ins Leere: Wir können nachträglich nicht mehr ausschließen, dass die Dissertation von anderen Stellen abgegriffen oder zitiert wurde. Die Einrichtung eines nachgelagerten Embargos führt zu Verweisen, die ins Leere laufen, was der Integrität des Publikationssystems der Universität Tübingen widerspricht. Es ist davon auszugehen, dass bereits Kopien von Veröffentlichung auf anderen Servern erstellt oder Downloads in Umlauf gekommen sein können - dies lässt sich unsererseits weder kontrollieren noch rückgängig machen. Aus diesen Gründen verfolgen wir seit Längerem den Grundsatz, dass einzelne, bereits veröffentlichte Publikationen nicht gelöscht oder zurückgenommen werden. Dies widerspricht in keiner Weise der Weiterveröffentlichung über andere (Verlags-)kanäle, da wir für die Veröffentlichung nur die dauerhaft einfachen Rechte benötigen und von den Rechteinhabern erhalten haben.

Ist eine Änderung an der Dissertation nach Druckfreigabe durch die Fakultät möglich? Bzw. kann ich aufgrund lizenzrechtlicher Vorgaben von Verlagen an der Onlineversion vor Upload etwas ändern?

Nein! Sie versichern in der Übereinstimmungserklärung die Übereinstimmung von Print- und Digitalversion Ihrer Dissertation. Sollte ein lizenzrechtliches Problem mit einem Verlag die Änderung der digitalen Version nötig machen, muss diese Änderung auch in der Printversion der Dissertation erfolgen. Geschieht dies nach Druckfreigabe durch die Fakultät, muss mit dieser Rücksprache gehalten und im Zweifel eine neue Freigabe erwirkt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der digitalen Version nach Upload und Veröffentlichung auf dem universitären Repositorium nicht mehr möglich ist.

Wer unterschreibt den Veröffentlichungsvertrag im Falle mehrerer Autoren und Autorinnen?

Bitte setzen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung mit den Publikationsdiensten der UB in Kontakt, um nähere Informationen und Vertragszusätze zu erhalten. Wählen Sie im Folgenden bitte eine beteiligte Person, welche als Ansprechpartner für die UB gelten soll und den Vertrag stellvertretend für alle Autorinnen und Autoren unterschreibt. 

Bildzitat & Bildrechte

Was ist das Bildzitatrecht und wann darf ich es nutzen?

Das Bildzitatrecht ist eine spezielle Ausnahme vom Urheberrecht, die es erlaubt, veröffentlichte Werke (dazu gehören auch Bilder, Grafiken, Tabellen, Fotos etc.) ohne die explizite Zustimmung des Urhebers zu verwenden, wenn dies zur Erläuterung, Dokumentation oder als Beleg für den Inhalt der eigenen wissenschaftlichen Arbeit dient.

Es ist in Deutschland in §51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt.

Wichtig: Die Nutzung muss eng an den Inhalt Ihrer eigenen wissenschaftlichen Aussage geknüpft sein. Das Bild darf nicht nur zur Dekoration dienen!

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ein Bildzitat rechtlich zulässig ist?

Damit ein Bildzitat zulässig ist, müssen mehrere strenge Kriterien erfüllt sein (Kumulation):

  • Erforderlichkeit des Zitats (Zweckbindung): Das Bild muss zur Untermauerung, Erläuterung oder Kritik der eigenen, geistigen Auseinandersetzung zwingend notwendig sein. Ohne das Zitat müsste die wissenschaftliche Aussage unverständlich bleiben oder wäre nicht belegbar.
  • Wissenschaftliche Auseinandersetzung: Es muss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem zitierten Bild oder dessen Inhalt stattfinden. Das bloße Einfügen als schmückendes Beiwerk ist unzulässig.
  • Veröffentlichung des Originals: Das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht worden sein (z.B. in einem Buch, einer Zeitschrift, auf einer öffentlich zugänglichen Website).
  • Umfang: Es muss eine sinnvolle und nachvollziehbare Auswahl getroffen werden, die nicht über das notwendige Maß hinausgeht (keine "Zitierkette" oder unnötig viele Zitate).
  • Quellenangabe (Pflicht!): Die Quelle und der Urheber müssen stets in korrekter Weise deutlich angegeben werden (§63 UrhG). Dazu gehört in der Regel:
    • Urheber (Fotograf, Zeichner, Künstler etc.)
    • Titel des Originalwerks
    • Fundstelle (Publikation, Jahr, URL/DOI)
    • Genauer Ort der Abbildung in der eigenen Arbeit (z.B. "Abb. 1: Titel des Bildes. Quelle: Nachname, Jahr, Seite")

Darf ich ein Bild verändern oder Ausschnitte verwenden?

Grundsätzlich gilt: Nur im Original!

Zulässig: Veränderungen sind nur erlaubt, wenn sie technisch zwingend erforderlich sind (z.B. Anpassung der Größe oder Auflösung) oder wenn die Veränderung selbst Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist (z.B. Einkreisen eines bestimmten Bereichs, um ihn zu besprechen).

Unzulässig: Jede willkürliche oder das Original verfälschende Veränderung, die den Urheber in seinem geistigen und persönlichen Band zum Werk verletzt (§14 UrhG), ist verboten.

Ausschnitte: Die Verwendung eines Ausschnitts kann zulässig sein, wenn der Ausschnitt die wissenschaftliche Aussage besser belegt als das Gesamtbild, aber es muss deutlich gemacht werden, dass es sich um einen Ausschnitt handelt (z.B. durch den Zusatz "Ausschnitt").

Was ist der Unterschied zwischen einer "Belegfunktion" und einer "Illustrationsfunktion"?

Was muss ich bei der Verwendung von Bildern aus dem Internet beachten?

Grundsätzlich: Die gleichen Regeln wie bei gedruckten Werken gelten auch im Internet.

Veröffentlichung: Ein Bild auf einer öffentlich zugänglichen Website (z.B. einem Blog oder einer Museumsseite) gilt als veröffentlicht.

ACHTUNG: Nur weil ein Bild zugänglich ist (z.B. über Google), heißt das nicht, dass es zitierfähig ist oder dass die Verwendung automatisch erlaubt ist! Private Bilder oder Bilder auf geschlossenen Plattformen sind oft nicht "veröffentlicht" im Sinne des Urheberrechts.

Lizenzen prüfen: Suchen Sie aktiv nach Hinweisen auf Creative Commons-Lizenzen (CC) oder Public Domain (gemeinfrei). Wenn ein Bild eine CC-Lizenz hat, müssen Sie primär die Lizenzbedingungen erfüllen, die oft über das bloße Zitatrecht hinausgehen (z.B. Nennung des Urhebers und der Lizenzform).

Gilt das Bildzitatrecht auch für Präsentationen (z.B. PowerPoints) und Vorträge?

Ja, das Bildzitatrecht gilt grundsätzlich auch für wissenschaftliche Präsentationen, sofern sie einem wissenschaftlichen Zweck dienen (z.B. interne Kolloquien, Konferenzvorträge).

ABER: Da in Präsentationen der Textbezug zum Bild oft kürzer ausfällt als in einer Abschlussarbeit, ist die Gefahr der bloßen Illustration höher. Achten Sie darauf, dass Sie jedes zitierte Bild im Vortrag auch inhaltlich thematisieren.

Online-Veröffentlichung von Präsentationen: Wenn die Präsentation anschließend online veröffentlicht wird (z.B. auf der Instituts-Website oder einem Repositorium), ist Vorsicht geboten. Die weitreichende Öffentlichkeit der Online-Veröffentlichung kann strengere Anforderungen an die Zulässigkeit des Zitats stellen. Im Zweifelsfall sollten Sie hier Lizenzen (CC0, CC BY etc.) oder eigene Werke verwenden.

Was mache ich, wenn ich mir unsicher bin?

Wissenschaftliche Integrität und Rechtssicherheit gehen vor:

Eigene Werke erstellen: Verwenden Sie, wann immer möglich, eigene Fotos, Grafiken oder Schemata. Dadurch sind Sie Urheber und das Problem ist gelöst.

Lizenzfreie Quellen nutzen: Greifen Sie auf Datenbanken mit Creative Commons-Lizenzen (z.B. Wikimedia Commons, Pixabay) oder Public-Domain- (gemeinfreie) Quellen zurück. Hier müssen Sie lediglich die jeweiligen Lizenzbedingungen (meist Quellennennung) erfüllen.

Genehmigung einholen: Wenn das Bild zwingend erforderlich ist, aber die Voraussetzungen für das Bildzitat nicht eindeutig erfüllt sind, fragen Sie den Urheber um Erlaubnis! Eine schriftliche Genehmigung gibt Ihnen die höchste Sicherheit.

Was muss ich beachten, wenn ich das Bild selbst mache?

Es kann eine Alternative sein, eigene Bilder zu erstellen. Zu beachten sind hier vor allem das Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen, ein etwaiges Hausrecht oder das Urheberrecht an den gewünschten Motiven. Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Selbstzitat

Was genau ist ein Selbstzitat?

Ein Selbstzitat liegt vor, wenn eigene frühere Texte, Daten oder Abbildungen in einer neuen wissenschaftlichen Arbeit wiederverwendet werden und korrekt als eigene Vorarbeit ausgewiesen sind. Ein Selbstplagiat entsteht hingegen dann, wenn dies ohne Hinweis auf die Originalarbeit geschieht und damit der Eindruck entsteht, es handele sich um eine neue wissenschaftliche Leistung. Grundsätzlich folgt das Selbstzitat stets dem Gedanken "transparent, sparsam und korrekt gekennzeichnet".

Warum muss ich mich selbst zitieren?

Wissenschaftlicher Fortschritt basiert auf Transparenz. Leser müssen nachvollziehen können, welche Erkenntnisse neu sind und welche bereits existieren. Ohne Kennzeichnung begehen Sie ein Selbstplagiat (Textrecycling), was als wissenschaftliches Fehlverhalten gilt.

Warum ist ein Selbstplagiat problematisch?

Es verletzt wissenschaftliche Integrität und Transparenz. Zudem kann es gegen Urheberrechte oder Lizenzvereinbarungen verstoßen. Zuletzt täuscht es Leser, Gutachter oder Institutionen über den Neuigkeitswert der Arbeit. 

Wann ist ein Selbstzitat zwingend erforderlich?

  • Wenn Sie identische Formulierungen (direktes Zitat) übernehmen.
  • Wenn Sie eigene Daten oder Grafiken erneut verwenden.
  • Wenn Sie auf spezifische Theorien oder Methoden zurückgreifen, die Sie in einer früheren Publikation entwickelt haben.

Gibt es ein "Zuviel" an Selbstzitaten?

Ja. Übermäßiges Selbstzitieren zur künstlichen Steigerung des eigenen Zitationsindex (Citation Stuffing) ist verpönt. Zitieren Sie sich nur, wenn es inhaltlich für das Verständnis der aktuellen Arbeit notwendig und relevant ist.

Muss ich auch unveröffentlichte Arbeiten (z. B. Masterarbeit) zitieren?

Ja. Auch wenn eine Arbeit nicht in einem Verlag erschienen ist, ist sie eine Vorarbeit. Um den Vorwurf der Täuschung zu vermeiden, sollten Sie auf die entsprechende Qualifikationsarbeit verweisen.