Grundsätzlich gilt: Nur im Original!
Zulässig: Veränderungen sind nur erlaubt, wenn sie technisch zwingend erforderlich sind (z.B. Anpassung der Größe oder Auflösung) oder wenn die Veränderung selbst Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ist (z.B. Einkreisen eines bestimmten Bereichs, um ihn zu besprechen).
Unzulässig: Jede willkürliche oder das Original verfälschende Veränderung, die den Urheber in seinem geistigen und persönlichen Band zum Werk verletzt (§14 UrhG), ist verboten.
Ausschnitte: Die Verwendung eines Ausschnitts kann zulässig sein, wenn der Ausschnitt die wissenschaftliche Aussage besser belegt als das Gesamtbild, aber es muss deutlich gemacht werden, dass es sich um einen Ausschnitt handelt (z.B. durch den Zusatz "Ausschnitt").