25.05.2010
Marianne Sauter:
Hexenprozess und Folter. Die strafrechtliche Spruchpraxis der Juristenfakultät Tübingen im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert
(Hexenforschung, Bd. 13)
Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2010
ISBN 978-3-89534-833-4
Spielten die frühneuzeitlichen Hexenprozesse bei der Folteranwendung tatsächlich eine Sonderrolle – eine seit dem 19. Jahrhundert weit verbreitete und bisher wenig hinterfragte Annahme – oder gab es bei anderen Strafprozessen (Mord, Diebstahl und Kindsmord) ähnliche Folterexzesse? Die Auswertung der Tübinger Spruchakten ermöglicht einen systematischen Vergleich zwischen der Folteranwendung bei Hexenprozessen und bei anderen Strafprozessen. Die Hexenprozesse unterschieden sich in der Behandlung durch die Juristenfakultät nicht grundsätzlich von anderen Strafverfahren, auch bei ihnen wurden die Maßstäbe eines ordentlichen Verfahrens relativ konsequent angewendet. Anders als bei den von Robert Zagolla untersuchten Rostocker Spruchakten lässt sich aus den Tübinger Quellen jedoch durchaus eine Sonderbehandlung der Hexenprozessen auf der Ebene der anfragenden lokalen Gerichte feststellen. Hier zeigt sich ein großer Unterschied zwischen Rechtsnorm und Rechtspraxis.
Die Arbert entstand im Rahmen des von der Volkswagenstiftung geförderten Forschungsprojektes "Recht und Verhalten in der Hexenverfolgung: Hexengesetzgebung und Hexenprozess". Leitung: Prof. Dr. Wolfgang Behringer (Saarbrücken), Prof. Dr. Sönke Lorenz (Tübingen) und Prof. Dr. Wolfgang Schild (Bielefeld).