Universitätsarchiv

Private Unterlagen

Anders als die dienstlichen Unterlagen der Universitätsverwaltung sind die privaten Unterlagen von Universitätsangehörigen (z.B. private Korrespondenz von Lehrstuhlinhabern oder Vorlesungsmitschriften von Studierenden), die Registraturen von Vereinigungen und Körperschaften im Umfeld der Universität (z.B. Verbindungsarchive oder Fördervereine) sowie sonstige rechtmäßig erworbene Unterlagen (z.B. private Foto- oder Flugblattsammlungen, "Flohmarktfunde") nicht anbietungspflichtig. Sie sind Privateigentum.

Grundsätzlich hat das Universitätsarchiv auch an Unterlagen aus Privateigentum ein Interesse, sofern sie in Beziehung zur Universität Tübingen stehen und die Überlieferung an dienstlichen Unterlagen ergänzen. Wir können sie im Einvernehmen mit dem Eigentümer übernehmen und nach archivfachlichen Grundsätzen bearbeiten um sie schließlich der allgemeinen Benutzung zugänglich machen. Voraussetzung der Übernahme solcher privaten Unterlagen ist immer eine vertragliche Übereinkunft (Übereignungsvertrag). Handelt es sich um Werke im Sinne des Urheberrechts, müssen zudem die Nutzungsrechte geklärt werden.

Sofern Sie über solche Unterlagen verfügen und sie dem Archiv anbieten wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Merkblatt: Persönliche und körperschaftliche Nachlässe

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