Ja. Allerdings müssen Sie sich dazu an eine Reihe von Bestimmungen für ein Parallelstudium halten.
Informationen zum Parallelstudium
Bei einem Parallelstudium haben Sie laut Landeshochschulgesetz außerdem aufgrund bisheriger Studienleistungen nachzuweisen, dass Sie befähigt sind, die Parallelstudiengänge innerhalb der Regelstudienzeit zu beenden. Dieser Nachweis ist in der Regel erbracht, wenn die bisherigen Studienleistungen mit mindestens der Note „gut“ bewertet worden sind. An der Universität Tübingen ist ein Parallelstudium daher frühestens ab dem zweiten Hochschulsemester möglich. Um eine Umschreibung bzw. die Einschreibung für ein Parallelstudium im Studierendensekretariat vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie von allen betroffenen Fakultäten eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen.