Katholisch-Theologische Fakultät

25.03.2020

Anerkennung abgebrochener Praktika

Corona-bedingt abgebrochene Praktika können anerkannt werden...

Ein geplantes und begonnenes Praktikum, das in der vorlesungsfreien Zeit des Frühjahrs 2020 aufgrund der Corona-Krise abgebrochen werden musste, wird in Gänze anerkannt, wenn es mindestens zur Hälfte absolviert wurde.

Für alle anderen bedeutet das:

1. Wer ein Praktikum begonnen, aber zum Zeitpunkt des durch die Corona-Krise erzwungenen Abbruchs noch nicht zur Hälfte absolviert hat, muss den Rest der Praktikumszeit zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Die absolvierten Tage werden angerechnet.

2. Wer ein geplantes Praktikum aufgrund der Corona-Kriese erst gar nicht antreten konnte, muss es in Gänze zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

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