Katholisch-Theologische Fakultät

Studiendekanat

Gemäß § 26 des Landeshochschulgesetzes (LHG) hat die Fakultät für die ordnungsgemäße Durchführung von Studium und Lehre in ihren verschiedenen Studiengängen sowie für deren Weiterentwicklung eine Studienkommission eingerichtet. Vorsitzender der Studienkommission ist der Studiendekan, dem zudem laufende Aufgaben in Fragen von Lehre und Studium zur ständigen Wahrnehmung übertragen wurden.

Zuständigkeiten

Mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Studiendekanat ist der Studiendekan insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Studienberatung
  • Bescheinigungen
  • Prüfung von Studiengangsvoraussetzungen (z. B. Promotionsstudium)
  • Anerkennung von auswärtig erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen
  • Durchführung und Auswertung der Evaluierung von Lehre und Prüfungen
  • Beratung und Anerkennungen bei Wechsel von Studiengängen und Studienorten
  • Qualitätssicherungsmittel (früher: Studiengebühren)
  • Weiter- und Neuentwicklung von Studiengängen der Katholischen Theologie
  • Härtefallregelungen

Darüber hinaus fungiert der Studiendekan - so ausdrücklich das LHG in § 26 Abs. (5) - als Beschwerdestelle für die Studierenden der Fakultät: "Studierende haben das Recht, den zuständigen Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen."

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