Katholisch-Theologische Fakultät

Gemeinsamer Dr. Phil.

Die Promotionsordnung des gemeinsamen Dr. phil. von Evangelisch- und Katholisch-Theologischer Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurde am 18.12.2024 amtlich bekanntgemacht und ist somit offiziell in Kraft. Zum Sommersemester 2025 konnten erste Immatrikulationen vorgenommen werden. Sämtliche Neuigkeiten und Formalia, die hierzu erforderlich sind, werden dann an dieser Stelle stets veröffentlicht und verlinkt werden. 

Regelungen zu Abläufen und Bestimmungen zur Einreichung der notwendigen Dokumente und Formulare, um als Promovend:in angenommen zu werden:

 

1. Kontaktaufnahme mit Erst- und Zweitbetreuer:in zum Zwecke der Vereinbarung über die Betreuungsbereitschaft der beiden. Ein konkretes Projekt muss existieren und benannt werden können.

2. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der jeweiligen Theologischen Fakultät der Erstbetreuung (Katholisch-Theologische Fakultät: Gulde-Karmann / Evangelisch-Theologische Fakultät: Zacher). Hier erfolgt auch die Prüfung aller sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen (über Zeugnisse) sowie ggf. eine Äquivalenzprüfung der Abschlüsse. Sind Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuholen, wird dies in diesem Zusammenhang dokumentiert. 

3. Die Erstbetreuerin / der Erstbetreuer gibt eine kurze Stellungnahme zu dem Promotionsvorhaben an den Gemeinsamen Promotionsausschuss ab, besonders wenn die betreuende Person nicht Mitglied im Gemeinsamen Promotionsausschuss sein sollte.

4. Danach erfolgt die Anmeldung zur Promotion bei der Fakultät der Zweitbetreuerin / des Zweitbetreuers (WiSo oder Philosoph. Fakultät) – im jeweiligen Promotionsbüro. 

5. Das jeweilige Promotionsbüro (Phil. Fak. oder WiSo) schickt vollständige Anmeldeunterlagen an die Vorsitzende des Gemeinsamen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Angelika Zirker (via Promotionsbüro Philosophische Fakultät) spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Gemeinsamen Promotionsausschusses.

6. Sitzung / Entscheidung des Gemeinsamen Promotionsausschusses abwarten.

7. Endgültige Annahmebestätigung (bzw. Ablehnung) wird derzeit durch das Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät ausgestellt (solange der Vorsitz bei Prof‘in Zirker liegt).

8. Nun immatrikuliert sich der Promovend / die Promovendin mit der Annahmebestätigung.

Voraussichtlich nächste Sitzung des ersten Gemeinsamen Promotionsausschusses: 7. Januar 2026

Bis spätestens zum 15. Dezember sind oben genannte Schritte zu unternehmen und alle notwendigen Unterlagen vollständig im Promotionsbüro der Philosophischen Fakultät einzureichen.