Katholisch-Theologische Fakultät

Ausnahmeregelung zur Prüfung in einer späteren Phase

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor- und den Magister/Magistra theologiae-Studiengang können Studierende eine neue Studienphase (Bachelor-Hauptstudium bzw. Grundlagen- oder Vertiefungsphase) erst dann beginnen, wenn die vorige Studienphase abgeschlossen ist. In bestimmten Konstellationen kann es für einzelne Studierende jedoch sinnvoll und legitim sein, schon Veranstaltungen der nächsthöheren Studienphase zu besuchen, obwohl die aktuelle Phase noch nicht komplett abgeschlossen ist. Wenn bereits Prüfungen aus einer späteren Phase absolviert werden sollen, muss vor der Prüfungsanmeldung im jeweiligen Semester ein entsprechender Antrag an das Studiendekanat gestellt werden. Dieses Informationsblatt des Studiendekanats fasst zusammen, was Sie bei der Antragstellung beachten sollten.

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