Zum ersten Mal findet sich die Bezeichnung „Kolonialwarenhandlung“ in dem Adress- und Geschäftshandbuch von Tübingen im Jahr 1887 (Adress- und Handbuch von Tübingen 1887: 27). Mit der Etablierung der ersten deutschen Schutzgebiete ging ein Kolonialwaren-Boom in Tübingen einher (Stadtverwaltung Tübingen 1898: 16ff). Viele der angegebenen Tübinger Geschäfte verfügten in ihrem Sortiment neben den überseeischen Gütern auch über regionale und alltägliche Produkte, daher wäre die Bezeichnung „Gemischtwarenhandlung“ passender gewesen. Jedoch erfreuten sich die außereuropäischen Genussmittel großer Beliebtheit in der Gesellschaft, was vermutlich ausschlaggebend für die einseitige Bezeichnung der Handlungen war (Adress- und Handbuch von Tübingen 1887: 27). Bei den Handlungen handelte es sich meist um private Einzelhandelsläden. Sie waren dezentral organisiert und sorgten durch die große Flächendichte für einen Abdeckung des gesamten Innstadtbereichs mit Kolonialwaren (Witzler, 2021). Mit dem Abtritt der deutschen Schutzgebiete durch Inkrafttreten des Versailler Vertrags 1920 endete die Zeit der Kolonialwarenhandlungen in Deutschland nicht schlagartig - im Gegenteil: die Kolonialbegeisterung hielt sich in weiten Teilen der Bevölkerung noch über Jahrzehnte, weshalb auch in der Weimarer Republik weitere Kolonialwarenhandlungen in Tübingen entstanden. Nachdem sich die städtische Bevölkerung an die überseeischen Produkte gewöhnt hatte, wollte sie auf diese nicht mehr verzichten. Um ihr Bestehen zu sichern, nahmen einige Länder vermehrt regionale Güter und Produkte des alltäglicgen Bedarfs auf, entwickelten sich also zu sogenannten „Tante-Emma-Läden" (Hirsch 1913: 77).
Beliefert wurden die Geschäfte vermutlich durch den „Großeinkaufsvereins der Kolonialwarenhändler Württembergs“, der ein Zentrallager direkt am Cannstatter Güterbahnhof hatte und nach dem zweiten Weltkrieg ein weiteres Lager in Tübingen errichtete. In dem 1903 gegründeten genossenschaftlichen Zusammenschluss von Einzelhändlern waren auch Tübinger Kaufleute Mitglieder. Der Tübinger Kaufmann Karl Stahl wurde Mitte des 20. Jahrhunderts sogar zum Aufsichtsrat des Vereins ernannt (Six, 2018/GeKaWe, 1953, S. 51ff). Erst 1942 wurde die Kategorie: „Kolonialwaren“ in den Tübinger Adressbüchern durch die Bezeichnung „Lebensmittel“ ersetzt, mehr als 20 Jahre nach Abtretung der deutschen Schutzgebiete (Adress- und Handbuch von Tübingen 1942, Teil II, S. 19).
Eine Ausnahme unter den Kolonialwarenhandlungen stellte das „Havannahaus“ in der Neckarstr. 7 (Heute Neckargasse 7) dar. Anders als die anderen Handlungen war es nicht nach dem Gründer und Inhaber Kaufmann Eugen Schnell benannt, sondern hatte einen produktbezogenen Namen. Bei der Handlung handelte es sich um ein Spezialgeschäft für „Cigarren, Cigarretten und Tabakprodukte“ (Adress- und Handbuch von Tübingen 1914, S. 182). Der Name des Geschäfts bezog sich auf die aus Kuba stammende Ware: Zigarren. Auch andere Tabakhandlungen in Tübingen warben zeitgleich mit dem „Import ächter [echter] Havannas“ (Adress- und Handbuch von Tübingen 1914, S. 182). Das „Havannahaus“ ist sinnbildlich für die damaligen Zigarrenhandlungen, welche noch lange nach Abtretung der deutschen Schutzgebiete weiter bestanden. Heute findet man kaum noch Relikte, die auf die zahlreichen Kolonialwarenläden in der Tübinger Altstadt verweisen. Die Nachfrage nach außereuropäischer Ware ist jedoch geblieben, wie das Angebot in den deutschen Supermarktregalen und Gastronomie zeigt.