Ab dem 1. November gilt eine Aktualisierung der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst.
Bis 30.11.2020 gilt die Maskenpflicht nun auch für *alle Publikumsbereiche in Hochschulbibliotheken*, § 1a Abs. 5 Nr. 1, also jetzt auch an den studentischen Arbeitsplätzen!