Philologisches Seminar

02.11.2020

Maskenpflicht in der Bibliothek

Ab dem 1. November gilt eine Aktualisierung der Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst. Bis 30.11.2020 gilt die Maskenpflicht nun auch für *alle Publikumsbereiche in Hochschulbibliotheken*, § 1a Abs. 5 Nr. 1, also jetzt auch an den studentischen Arbeitsplätzen!

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