Fachbereich Geschichtswissenschaft

Praktikumstipps

Nach dem Praktikum - Teil 1

Das Praktikumszeugnis

Dir ein Zeugnis über Dein Praktikum auszustellen, ist Pflicht des Arbeitgebers. Dieses Zeugnis muss enthalten:

Eine von Dir geschriebene Liste der durchgeführten Tätigkeiten, Angaben zum Zeitraum und zu Deiner Person können es Deinem Praktikumgeber erleichtern, Dein Zeugnis zu schreiben. Wichtig ist, dass im Zeugnis eine Beurteilung Deiner Leistungen in dieser Zeit auftaucht – damit wird Dein Praktikumszeugnis zum sogenannten „qualifizierten Arbeitszeugnis“. Dabei werden die verschiedenen, von Dir übernommenen Aufgaben aufgeführt. Besondere Leistungen können hervorgehoben werden. Der Zeugnisaussteller sollte auch Deine sozialen und kommunikativen Fähigkeiten bewerten, sowie eine Gesamtbeurteilung Deiner Tätigkeit abgeben. Ein Schlusssatz mit Danksagung und Wünschen für den weiteren Ausbildungsweg gehört ebenso zum guten Ton. Insgesamt sollte das Zeugnis nicht viel länger als eine Seite sein, Datum und Unterschrift des Betreuers, der Personal- oder Geschäftsleitung (mit Angabe der Funktion im Betrieb) beinhalten und auf dem Briefpapier des Unternehmens gedruckt sein. Hier findest Du Tipps zur Erstellung und Wortwahl des Praktikumszeugnisses:
Praktikumszeugnis

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