#9 Für das Studienfach Englisch müssen Sie als Studienvoraussetzung an der Universität Tübingen folgende Sprachkenntnisse nachweisen: (1) Kenntnisse des Englischen auf dem Sprachniveau B2 nach dem GeR und (2) das Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Sprachniveau A2 nach dem GeR.
Nachweis von schulischen Kenntnissen
Fall 1: Sofern die geforderten Sprachkenntnisse bereits in der Schule erworben worden sind und über die bei der Bewerbung eingereichte Hochschulzugangsberechtigung inklusive Vermerk des GeR-Niveaus nachgewiesen werden können (meist Abiturzeugnis), wenden Sie sich bitte direkt mit den entsprechenden Unterlagen an das zuständige Prüfungsamt für geisteswissenschaftliche Fächer. Hier werden die Sprachanforderungen in alma, dem Portal zum Prüfungsmanagement der Universität Tübingen, verbucht. Für die Überprüfung der Sprachkenntnisse ist also im Fach Englisch nicht das Englische Seminar/ die Studienfachberatung zuständig sondern das Prüfungsamt. Nach der Verbuchung können Sie Ihre nachgewiesenen Sprachkenntnisse unter der Rubrik "Sprachvoraussetzung" in Ihrer Leistungsübersicht nachvollziehen.
Fall 2: Sollten auf Ihrer Hochschulzugangsberechtigung Fremdsprachenkenntnisse nicht mit einem Vermerk des GeR-Niveaus ausgewiesen sein oder sollten sie andere Nachweise ohne Vermerk des entsprechenden GeR-Niveaus vorlegen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst an das Fremdsprachenzentrum der Universität Tübingen (FSZ), um sich das entsprechende GeR-Niveau bescheinigen zu lassen. Mit der Bescheinigung des FSZ können Sie sich anschließend zur Verbuchung mit dem zuständigen Prüfungsamt für geisteswissenschaftliche Fächer in Verbindung setzen.
Nachholen von Sprachvoraussetzungen
Sollten erforderliche Sprachkenntnisse zu Studienbeginn noch nicht nachgewiesen werden können, besteht die Möglichkeit, diese während des Studiums nachzuholen. Das Fremdsprachenzentrum der Universität Tübingen (FSZ) berät Sie gerne über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf moderne Fremdsprachen. Eine gute Übersicht über Ihre Möglichkeiten (insbesondere in Bezug auf das Latinum) finden Sie auch auf der Spezialwebseite zu Sprachkenntnissen der Zentralen Studienberatung (ZSB). Bitte beachten Sie: Die Möglichkeit zum Nachholen von Fremdsprachkenntnissen gilt nicht für die geforderten Kenntnisse des Englischen!
Fristen
Eine bestimmte Frist für den Nachweis von erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen ist nicht vorgesehen. Allerdings empfehlen wir Ihnen, fehlende Fremdsprachenkenntnisse während der Studieneingangsphase, d.h. während des ersten Studienjahrs, nachzuholen.
Für das Nachholen von Sprachkenntnissen als Studienvoraussetzung sieht die RahmenVO eine Verlängerung der Regelstudienzeit vor. Die entsprechenden Bestimmungen für den B.Ed. Englisch finden sich im Allgemeinen Teil der Studien- und Prüfungsordnung aufgeführt (§1 Abs. 8). Für den Erwerb des Latinums oder einer alten Fremdsprache ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester je Fremdsprache vorgesehen; für den Erwerb einer weiteren modernen Fremdsprache ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit um zusammen bis zu zwei Semester vorgesehen.
Bitte beachten Sie: Ohne nachgewiesene Sprachkenntnisse können Sie Ihr Bachelorstudium nicht abschließen!