Juristische Fakultät

Aufbau des Nebenfachstudiums

In vielen Kombinationsbachelorstudiengängen kann das Fach Rechtswissenschaft als Nebenfach studiert werden. Tatsächlich konzentrieren sich die Nebenfachstudierenden dabei auf eines der drei dogmatischen Fächer, Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht und erwerben in diesem Fach ("Teilgebiet der Rechtswissenschaft", nach der Prüfungsordnung 2020 "Profil") ein breites Basiswissen sowie vertiefte Kenntnisse in einzelnen, ausgewählten Bereichen. Ein juristischer Abschluss wird durch das Absolvieren des Nebenfachs Rechtswissenschaft nicht erworben. Stattdessen geht die nach Maßgabe der jeweils maßgeblichen Prüfungsordnung (PO 2007 bzw. PO 2020) ermittelten Abschlussnote nach Maßgabe der Prüfungsordnung des jeweiligen Hauptfachs in die Bachelor-Abschlussnote mit ein.

Aufbau des Nebenfachstudiums nach der Prüfungsordnung 2020

Diese Hinweise gelten für Studierende, die ihr Nebenfachstudium ab dem Sommersemester 2020 aufgenommen haben sowie für Studierende, die ihr Studium zwar zuvor aufgenommen haben aber nach den Vorschriften der Prüfungsordnung 2020 in dieselbe gewechselt sind:

Das Nebenfachstudium kann entweder im Profil Zivilrecht oder im Profil Strafrecht oder im Profil Öffentliches Recht absolviert werden. Ob für Sie insoweit Einschränkungen bestehen, müssen Sie bei der Studinefachberatung bzw. dem Prüfungsamts Ihres Hauptfachs erfahren.

Alle studierende müssen das Einführungsmodul absolvieren. Dieses ist für das erste und das zweite Semester des Nebenfachstudiums vorgesehen. Es vermittelt grundlegendes methodisches Wissen sowie Einblicke in ein rechtshistorisches Grundlagenfach.

Ebenfalls ab dem ersten Semester absolvieren die Studierenden das jeweilige Basismodul iin dem von ihnen gewählten Profil. Hier werden grundlegende Kenntnisse des gewählten dogmatischen Fachs vermittelt. Das Basismodul wird in den Profilen "Zivil-" und "Strafrecht" am Ende des zweiten und im Profil "Öffentliches Recht" am Ende des dritten Semesters abgeschlossen.

Im Profil "Öffentliches Recht" ab dem zweiten und im den Profilen "Zivil-" und "Strafrecht" ab dem dritten Semester schließt sich das jeweilige Aufbaumodul an, indem weitere unverzichtbare Kenntnisse erworben werden. Die Aufbaumodule sind auf zwei Semester angelegt.

Für das vierte und das fünfte Semester ist das Wahlpflichtmodul vorgesehen. Hier bestehen weitere Spezialisierungsmöglichkeiten. Im Zivil- und im Strafrecht sind stehen zwei, im Öffentlichen recht drei Module zur Auswahl. Diese können jeweils als "großes" Modul oder als "kleines Modul", dann in Verbindung mit dem sog. "Grundlagenmodul", indem die Kenntnisse in den Grundlagenfächern ausgebaut werden, absolviert werden.

Abgeschlossen wird das Studium im sechsten Semester durch ein Vertiefungsmodul, indem eine rechtswissenschaftliche Seminararbeit zu fertigen und ein entsprechendes Referat zu erstatten ist.

Einen Überblick vermittelt der Vortrag "Struktur und Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaft als Bachelor-Nebenfach"  aus dem Sommersemester 2022.

Für die Details wird auf die Prüfungsordnung und auf das Modulhandbuch verwiesen, die Sie hier finden.

Aufbau des Nebenfachstudiums nach der Prüfungsordnung 2007

Diese Hinweise gelten für Studierende, die ihr Nebenfachstudium ab dem Wintersemester 2007/2008 bis einschließlich 2019/2020 aufgenommen haben.

Das Nebenfachstudium ist in Grund- und Hauptstudium unterteilt:

Im Rahmen des Grundstudiums müssen die beiden Grundkurse I und II im gewählten Teilgebiet der Rechtswissenschaft sowie mindestens eine Fallbesprechung zum Grundkurs I oder II besucht werden. Außerdem sind die Veranstaltung "Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende", eine rechtsgeschichtliche Vorlesung sowie die Übung für Anfänger im gewählten Teilgebiet der Rechtswissenschaft erfolgreich zu absolvieren.

Das Grundstudium schließt der Studierende mit dem Erwerb des Leistungsnachweises aus der Übung für Anfänger im gewählten Teilgebiet ab. Im Rahmen der sogenannten "Übungen" werden jeweils eine Hausarbeit und zwei Klausuren gestellt. Den Übungsschein erhält man, wenn man die Hausarbeit und eine Klausur bestanden hat. Soweit zwar eine Klausur, nicht aber die Hausarbeit bestanden ist, kann die Hausarbeit der sich unmittelbar anschließenden Übung (der des nächsten Semesters) mitgeschrieben werden und bei Erfolg auf die Übung des vorherigen Semesters (diejenige, in der eine Klausur bestanden wurde) rückangerechnet werden (siehe FAQs). Zulassungsvoraussetzung ist bei der Übung für Anfänger der sog. Fallbesprechungsschein aus der Fallbesprechung zum Grundkurs I oder II aus einem vorangegangenen Semester sowie die Eintragung in eine entsprechende Teilnahmeliste.

Die Übung für Anfänger im gewählten Teilgebiet ist die zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderliche Leistung. Sie muss spätestens a.E. des sechsten Semesters und im Rahmen des zweiten Versuchs bestanden sein.

Die Hausarbeit ist in der vorlesungsfreien Zeit vor dem jeweiligen Semester der Übung zu bearbeiten. Der Aufgabentext der Hausarbeit wird normalerweise in der letzten Semesterwoche (des zu Ende gehenden Semesters) in den entsprechenden Vorlesungen ausgegeben, an der Aufsicht des Juristischen Seminars hinterlegt und im Internet veröffentlich (siehe die Homepage des jeweiligen Dozenten sowie die entsprechenden Iliaskurse).

Im Hauptstudium erwerben die Studierenden dann durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen in dem von ihnen gewählten Rechtsgebiet zusätzliche ECTS-Punkte und sie erbringen zudem eine Studienleistung im Hauptstudium. Das ist nach ihrer Wahl entweder die Übung für Fortgeschrittene im gewählten Teilgebiet, eine Seminararbeit mit Vortrag oder zwei rechtshistorische Exegesen.

Sind diese Leistungen erbracht und insgesamt 60 ECTS-Punkte erworben, so kann beim Prüfungsamt der Fakultät formfrei die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden. Alleine in der Abschlussprüfung wird die Note gemacht, die in die Bachelornote mit eingeht. Die Abschlussprüfung besteht grds. aus einer Aufsichtsarbeit (Klausur) und einer mündlichen Prüfung (Gewichtung 1:1). Sind in der Studienleistung im Hauptstudium aber mindestens 7 Notenpunkte erreicht, so kann diese Note auf formfreien Antrag hin anstelle der Aufsichtsarbeit in die Abschlussnote eingehen; es ist dann also nur noch die mündliche Pürfung zu absolvieren.

Zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich (teilweise Ausschlußfristen):

- Fallbesprechungen (Arbeitsgemeinschaften)

- Übungen für Anfänger

- Grundlagenveranstaltungen (Rechtsgeschichte)

- Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende

- Bei den Hauptstudienleistungen (Seminare, Übungen für Fortgeschrittene, Exegesen)

 

Studienplan für das Grundstudium:

Hinweis: Es können nur die Veranstaltungen des gewählten Teilbereichs (also entweder Zivilrecht oder Strafrecht oder Öffentliches Recht) besucht werden!

Zusätzlich hierzu müssen diejenigen Veranstaltungen besucht werden, die sich an alle Studierenden richten (rechtsgeschichtliche Vorlesung, "Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende"). Nur durch den Besuch der vorstehend genannten Fallbesprechungen erwerben Sie ECTS-Punkte.

Erstes Semester:

  • Unabhängig vom gewähten Teilgebiet der Rechtswissenschaft (gilt also für alle Studierende, die unter der Prüfungsordnung 2007 studieren):
    • Einführung in die Methoden des Rechts für Nebenfachstudierende (mit Abschlussklausur), 2-stündig
    • Rechtsgeschichte (mit Abschlussklausur), 2-stündig
  • Teilgebiet Zivilrecht:
    • Grundkurs Zivilrecht I, 6-stündig
    • mit Fallbesprechung, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
  • Teilgebiet Strafrecht:
    • Grundkurs Strafrecht I: Allgemeiner Teil, 4-stündig

    • mit Fallbesprechung, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)

  • Teilgebiet Öffentliches Recht:
    • Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisation, 3-stündig
    • mit Fallbesprechung, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
    • im Sommersemester dringend empfohlen: Verfassungsprozessrecht (kann Gegenstand der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger sein), 1- bis 2-stündig

Zweites Semester:

  • Teilgebiet Zivilrecht:
    • Grundkurs Zivilrecht II, 4-stündig
    • verbunden mit den Übung  im Zivilrecht für Anfänger, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
    • mit freiwilliger Fallbesprechung, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
  • Teilgebiet Strafrecht:
    • Grundkurs Strafrecht II: Besonderer Teil 1: (Delikte gegen höchstpersönliche und überindividuelle Rechtsgüter), 3-stündig im Sommer- bzw. Strafrecht II: Besonderer Teil 2: (Eigentums- und Vermögensdelikte), 3-stündig im Wintersemester
    • Übung im Strafrecht für Anfänger, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
    • mit freiwilliger Fallbesprechung, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
  • Teilgebiet Öffentliches Recht:
    • Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte, 3-stündig
    • mit freiwilliger Fallbesprechung, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)
    • im Sommersemester dringend empfohlen: Verfassungsprozessrecht (kann Gegenstand der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger sein), 1- bis 2-stündig

Drittes Semester:

  • Teilgebiet Öffentliches Recht:
    • Übungen im Öffentlichen Recht für Anfänger, 2-stündig (Anmeldung erforderlich)

 

Mit dem Bestehen der jeweiligen Übung für Anfänger hat die/der Nebenfachstudierende die Zwischenprüfung im Nebenfach bestanden.

 

Studienplan für das Hauptstudium

  • Teilnahme an weiteren Veranstaltungen bis zur Erreichung von insgesamt 60 ECTS aus Grund- und Hauptstudium. Die ECTS errechnen sich nach folgendem Schema: Pro Semesterwochenstunde (SWS) der Veranstaltung erhalten Sie 1 ECTS. Schließen Sie die Veranstaltung mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung ab, erhalten Sie die dreifache Anzahl der ECTS der Veranstaltung (auch bei freiwilligen Semesterabschlussprüfungen). Übungen, inkl. dem dazugehörigen Grundkurs II, und Studienleistungen aus dem Hauptstudium (s.u.) werden pauschal mit 10 ECTS veranschlagt, unabhängig von der Zahl der SWS.
  • Die im Hauptstudium zu erbringend Studienleistung ist wahlweise die Übung für Fortgeschrittene im gewählten Teilgebiet, ein rechtswissenschaftliches Seminarreferat oder zwei rechtshistorische Exegesen oder vergleichbare Arbeiten. Die meisten Studierenden belegen ein Seminar.
  • Nachweise: Der Besuch von Lehrveranstaltungen wird duch die Eintragung im Belegbogen nachgewiesen; nur bei Fallbesprechungen ist ein Sitzschein erforderlich. Erbrachte Prüfungsleistungen sind durch Scheine nachzuweisen. All diese Nachweise müssen erst bei Stellung des Antrags auf Zulassung zur Nebenfachabschlussprüfung vorgelegt werden.

 

Abschlußprüfung für alle Nebenfachstudierenden

  • Schriftliche Prüfung (Klausur). Esbesteht die Möglichkeit der Ersetzung, wenn die studienbegleitende Prüfungsleistung im Hauptstudium (s.o., z.B. der Seminarschein) mit mindestens der Note "befriedigend" (7 Punkte und besser) vorgelegt wird
  • Mündliche Prüfung

 

Ausstellung der Nebenfachabschlussbescheinigung

Nach erfolgreichem Abschluss des Nebenfachstudiums erhalten Sie von der Studienfachberatung eine entsprechende Bescheinigung. Dazu müssen Sie im Büro der Studienfachberatung die folgenden Nachweise vorlegen:

  • Ausgefüllte Belegbogen zum Nachweis der Veranstaltungsbesuche sowie alle Prüfungsnachweise oder
  • Zulassung zur Nebenfachabschlussprüfung und Bescheinigungen betr. die Abschlussprüfung

Außerdem wird Ihre Abschlussprüfung von uns verbucht.