Tübingen Center for Digital Education

Verbund Schulkooperationen am Standort Tübingen

Schule und Wissenschaft – gemeinsam am Bildungsstandort Tübingen

Was ist der Verbund Schulkooperation?

Bildungsforschung und Bildungspraxis – Hand in Hand. Am Standort Tübingen arbeiten im Bildungsbereich zahlreiche universitäre und außeruniversitäre Partner:innen in Schulkooperationen mit der Bildungspraxis zusammen. Der Verbund Schulkooperationen bündelt diese Kooperationen und Transferprojekte zwischen wissenschaftlichen und schulischen Partner:innen. 

Das Ziel: Eine Zusammenarbeit zwischen den Partner:innen aus Wissenschaft und Schule, 

  • die auf einer zuverlässigen und qualitativ hochwertigen Basis stattfindet;
  • und die sich weiterentwickelt.

Unsere Leitlinien

für den Verbund Schulkooperationen am Standort Tübingen



Qualitätskriterien

(Mindeststandards) bei der Ausgestaltung der jeweiligen Kooperationsbeziehungen und -aktivitäten mit den schulischen Partner:innen im Rahmen des Verbunds Schulkooperationen

  • Eine enge Absprache mit den Kontaktpersonen an den Schulen wird vorausgesetzt, um bidirektionale, verlässliche und vertrauensvolle Kooperations- und Transferbeziehungen auf Augenhöhe zu ermöglichen.
  • Bei der Entwicklung und Durchführung von Forschungs-, Transfer- und Kooperationsprojekten werden stets die Rahmenbedingungen, Ziele und Aufgaben der schulischen Praxis berücksichtigt. Bei grundlagenwissenschaftlich orientierter Forschung werden Relevanz und Nutzen gegenüber den schulischen Akteur:innen bzw. der der schulischen Praxis expliziert.
  • Die Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben durch Doktorand:innen wird engmaschig durch ihre Betreuer:innen begleitet (z.B. die Erstellung der Dokumente für die einzuholenden Genehmigungen, Anschreiben für teilnehmende Personen etc.). Die Betreuenden stellen die Qualität dieser Unterlagen sicher.
  • Die Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Tübingen sowie der Absicherung guter Forschung hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte werden eingehalten.


Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Schulen bedeutet das insbesondere:

Vor der Durchführung jeglicher Forschungsvorhaben (umfasst u.a. quantitative und qualitative Studien sowie Unterrichts- und Schulentwicklungsprojekte und Implementationsprojekte)

  • werden alle teilnehmenden Personen (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter:innen, Schüler:innen, Erziehungsberechtigte und weitere Personengruppen) umfassend über Zweck, Inhalt und Umfang des Forschungsvorhabens informiert sowie deren Einverständnis zur Beteiligung an der Studie eingeholt (unter Berücksichtigung der DSGVO, z.B. informierte Einverständniserklärung, freiwillige Beteiligung, Recht auf Abbruch der Teilnahme und Löschung der Daten etc.);
  • erfolgt eine enge Absprache mit den Kontaktpersonen an Schulen;
  • wird für empirische Studien und Evaluationen ein positives Ethikvotum einer Ethikkommission eingeholt (bspw. der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen);
  • wird eine schulbehördliche Genehmigung entsprechend der schulbehördlichen Leitlinien eingeholt (bei der Teilnahme einer Schule durch die jeweilige Schulleitung, bei mehreren Schulen im gleichen Regierungspräsidium durch das jeweilige Regierungspräsidium, bei mehreren Schulen in verschiedenen Regierungspräsidien durch das Kultusministerium).

Nach der Durchführung von Forschungsvorhaben 

  • erhalten alle teilnehmenden Personen eine Rückmeldung zu den gewonnenen Erkenntnissen und Implikationen.

Bei Fragen und Anregungen zum Verbund Schulkooperationen wenden Sie sich gerne an infospam prevention@tuecede.uni-tuebingen.de