Studierendenteam der Juristischen Fakultät Tübingen gewinnt den 13. Justus-Liebig Moot Court
Der Justus-Liebig Moot Court ist ein deutschlandweit ausgetragener Wettbewerb für Studierende der Rechtswissenschaft, der jährlich an der Justus-Liebig-Universität Gießen stattfindet. In diesem Jahr konnte das Tübinger Team den Wettbewerb für sich entscheiden.
Bei diesem Moot Court ist es Aufgabe der Studierenden, auf der Grundlage eines fiktiven Sachverhalts einen Schriftsatz anzufertigen. Bei dem diesjährigen Wettbewerb ging es um einen Mietrechtsstreit. Der Mieter hatte mit Erlaubnis des Vermieters eine Uhrenwerkstatt in der Mietwohnung betrieben. Dabei kam es dann jedoch zu Unstimmigkeiten. Der Vermieter kündigte. Diese Kündigung wollte der Mieter nicht akzeptieren und blieb im Mietobjekt. Daraufhin verklagte der Vermieter die Mieterseite. Die Studierenden sollten vor diesem Hintergrund den Beklagtenschriftsatz fertigen. Der Tübinger Schriftsatz nahm die erste Hürde im Wettbewerb, so dass das Tübinger Team im Juli zu den mündlichen Verhandlungen nach Gießen eingeladen wurde.
Das fiktive Gericht war prominent besetzt mit Thomas Offenloch, Richter am Bundesverfassungsgericht, Rechtsanwältin Tanja V. Pfitzner, LL.M. (Columbia), Vertreterin der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M. sowie Prof. Dr. Martin Gutzeit, dem Organisator des Wettbewerbs. Im Halbfinale konnte sich das Team aus Tübingen gegen Bremen durchsetzen. Zum Finale wurde dann ein neuer Fall ausgegeben, bei dem das Tübinger Team nach einer Vorbereitungszeit von nur 40 Minuten auf Marburg traf und das Gericht von seiner Position überzeugen konnte.
Tübingen wurde vertreten durch Studierende aus dem vierten Semester: Lars Klimke, Ari Morgenstern und Lucius Köpstein. Unterstützt wurde das Team durch den Lehrstuhl von Prof. Dr. Stefan Huber: Rene Sattelmaier brachte hier seine Expertise ein.