Juristische Fakultät

25.06.2024

„Internationalization of Legal Education – and Beyond”: Podiumsdiskussion und Besuch von Justizministerin Gentges

„Internationalization of Legal Education“: Unter diesem Titel haben am 25. Juni 2024 Vertreterinnen und Vertreter der Eberhard-Karls-Universität und der University of North Carolina at Chapel Hill (UNC) sowie des Oberlandesgerichts Stuttgart über Zukunftsfragen der Ausbildung (nicht nur) junger Juristinnen und Juristen diskutiert. Die zahlreich besuchte Paneldiskussion wurde eingeleitet durch ein Grußwort der baden-württembergischen Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL. Die Veranstaltung fand statt im Rahmen des diesjährigen Besuchs von Studierenden und Fakultätsmitgliedern aus Chapel Hill als Bestandteil des „Tübingen Chapel Hill Law Program“ (über den Besuch wird gesondert berichtet).

Mit dem Tübingen Chapel Hill Law Program hat die Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität schon 2018 ein Austauschprogramm etabliert, das – mit Unterstützung der internationalen Anwaltssozietät White & Case sowie der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung – alljährlich 20 Tübinger Studierenden einen zweiwöchigen Aufenthalt an der UNC School of Law und ebenfalls für zwei Wochen einer Gruppe von Studierenden und Fakultätsmitgliedern aus Chapel Hill einen Gegenbesuch in Tübingen ermöglicht. Hier werden dann (jeweils im Juni/Juli) englischsprachige Lehrveranstaltungen zu verschiedenen Themen des US-amerikanischen Rechts für die Tübinger Studentinnen und Studenten angeboten.

„Taking stock and looking forward“ – als eine Bestandsaufnahme und Gelegenheit zum Blick in die Zukunft ordnete der Tübinger Dekan Professor Jens-Hinrich Binder den Zweck der Veranstaltung in seiner Begrüßung ein: Mit dem Austauschprogramm versuche man bereits seit Jahren erfolgreich, den internationalen Horizont der Tübinger Studierenden zu erweitern. Die Fakultät trage damit nicht nur zur Stärkung der Partnerschaft zwischen den beiden Universitäten bei, sondern werde der zunehmenden Bedeutung interkultureller Fähigkeiten in einer globalisierten Welt gerecht: Nicht nur internationale Anwaltskanzleien und internationale Organisationen, sondern immer mehr auch die Justiz erfordere Juristinnen und Juristen mit Weltblick und der Fähigkeit, auch komplexe rechtliche Probleme im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Welt zu diskutieren.

Für die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges, deren Keynote die Veranstaltung nach einer Begrüßung durch die Rektorin der Eberhard-Karls-Universität, Professorin Karla Pollmann einleitete, war das eine Steilvorlage: Sie machte die Teilnehmer mit den jüngsten Entwicklungen zur Internationalisierung der baden-württembergischen Justiz vertraut, die von der Einrichtung eines „Commercial Court“ als eines englischsprachigen erstinstanzlichen Spruchkörpers am Oberlandesgericht Stuttgart geprägt ist. Nahe am Flughafen, mit einer herausragenden technischen Ausstattung wolle man internationalen Streitparteien die Gelegenheit geben, ihren Rechtsstreit anstatt von teureren Schiedsgerichten von der deutschen staatlichen Gerichtsbarkeit beizulegen oder entscheiden zu lassen. Auch dafür brauche es, so die Ministerin, Juristinnen und Juristen mit internationaler Perspektive, und sie würdigte das Tübingen Chapel Hill Law Program als innovatives Angebot, mit dem diese Perspektive stärker in das Blickfeld der Studierenden gerückt werde.

In der sich anschließenden Podiumsdiskussion betonten Dekan Binder und sein Kollege aus Chapel Hill, Martin Brinkley, den hohen Stellenwert des Programms für beide Fakultäten. Nicht nur der fachliche Austausch, sondern auch die persönlichen Kontakte unter Studierenden und Fakultätsmitgliedern seien eine große Bereicherung, die man auch in Zukunft weiterentwickeln wolle. Richter am Oberlandesgericht Dr. Thomas Klink, am Gericht mit der Einrichtung des „Commercial Court“ befasst und selbst Alumnus und künftiger Lehrbeauftragter der Fakultät, schilderte dann aus Sicht der Praxis die mit der Internationalisierung verbundenen Herausforderungen und das Potential einer Zusammenarbeit auch mit der Tübinger Fakultät allgemein und im Rahmen des Austausches mit Chapel Hill in diesem Zusammenhang.

Für die beiden Universitätsleitungen nahmen Rektorin Pollmann und die Vizepräsidentin für Internationale Beziehungen (Vice Provost) Barbara Stephenson an der Paneldiskussion teil. Sie erweiterten die Perspektive über die Zusammenarbeit der beiden juristischen Fakultäten hinaus auf die Universitäten insgesamt. Vice Provost Stephenson hob dabei den besonderen Stellenwert der Partnerschaft zwischen den Institutionen hervor, die das amerikanische Institute for International Education soeben mit dem prestigeträchtigen „Heiskell Award“ ausgezeichnet habe. Auf vielen Gebieten könne man gerade auch von der in Tübingen betriebenen Spitzenforschung lernen – ein Gedanke, den Rektorin Pollmann gerne aufgriff, die ihrerseits die Bedeutung der strategischen Partnerschaft auch aus Tübinger Sicht betonte.

Im Rahmen eines anschließenden Empfangs im Kleinen Senat wurden die vielfältigen Anregungen aus der Diskussion beim persönlichen Gespräch vertieft.

 

Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London)

Zurück