Juristische Fakultät

05.05.2022

Sonderprogramm "Pandemiebedingte Lernrückstände"

Die Juristische Fakultät der Universität Tübingen bietet im Sommersemester 2022 und im Wintersemester 2022/2023 ein breitgefächertes Programm zur Abmilderung pandemiebedingter Lernrückstände an. Obgleich die Fakultät viel Lob und Zuspruch für ihre Online-Lehre während der Pandemie erhalten hat und sie sich in der letzten Examenskampagne mit dem Landesbesten, hervorragenden Ergebnissen und einer geringen Durchfallquote auszeichnen konnte, möchte sie nach Rückkehr zur Präsenzlehre etwaige pandemiebedingte Lerndefizite mit Nachdruck beseitigen. Im Anschluss an die zivilrechtliche Veranstaltung „Zweitimpfung“ im Wintersemester 2021/2022 werden nunmehr semesterübergreifende „Booster-Kurse“ im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht angeboten, um Wissenslücken bei den Studierenden zu schließen. Daneben werden 23 zusätzliche Fallbesprechungen angeboten. In kleineren Gruppen soll besser auf individuelle Defizite eingegangen, mit spezifischen Schreibübungen die Falllösungstechnik eingeübt und der persönliche Kontakt der Studierenden untereinander und zu den Dozenten wiederhergestellt und verbessert werden. Zusätzliche Fachfremdsprachen- bzw. Kompetenzkurse sollen den Studierenden das Aufholen und Abschichten dieser Studienleistungen sowie eine individuellere Studienplanung ermöglichen. Letztlich wurde auch das Angebot der Studienberatung deutlich ausgebaut, um so pandemiebedingte Unstimmigkeiten im Studien- und Prüfungsverlauf zu beseitigen.

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