Nach zwei Jahren Pause: Chapel Hill Law Programm erfolgreich wieder aufgenommen
Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Besuch der Tübinger Juristen an der University of North Carolina at Chapel Hill Anfang 2020 ist jetzt mit einem Gegenbesuch aus Chapel Hill in Tübingen das Tübingen Chapel Hill Law Programm erfolgreich wieder aufgenommen worden. Zusammen mit Dean Martin Brinkley und Professor Lissa Broome konnten die Gastgeber in Tübingen nach der pandemiebedingten Unterbrechung sechs Studierende aus Chapel Hill am Neckar begrüßen. Die verfügbaren Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Tübingen waren weit überbucht, aber dennoch konnten alle interessierten Jurastudenten aufgenommen werden. An vier Tagen hörten die Tübinger Studierenden eine „Introduction to U.S. Law and the U.S. Legal System“ (Prof. Broome) sowie die „Introduction to U.S. Corporate Law” (Dean Brinkley). Eine Exkursion der amerikanischen und einiger deutscher Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Straßburg sowie ein reichhaltiges Programm rundete den einwöchigen Aufenthalt ab.
Nach einem von der Sozietät White & Case, die den Chapel-Hill-Austausch fördert, finanzierten Grillabend auf dem Sand reisten die Gäste ab. Die meisten der Studierenden aus Chapel Hill setzten dabei ihren Deutschlandaufenthalt mit Praktika in verschiedenen Standorten von White & Case fort. Das Programm wird im Frühjahr 2023 mit einem erneuten Besuch von Mitgliedern der Tübinger Fakultät und Tübinger Studierenden in Chapel Hill fortgesetzt.
In Tübingen wurden die Gäste aus Chapel Hill von Professor Dr. Jens-Hinrich Binder (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht) und seinem Lehrstuhl betreut.