In seiner Sitzung vom 1. Juli 2021 hat der Landtag von Baden-Württemberg fünf Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs gewählt, unter ihnen Prof. Dr. Christian Seiler, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht. Prof. Seiler gehört dem Verfassungsgerichtshof seit 2012 an.
Die Wiederwahl von Christian Seiler an den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof ist eine besondere Auszeichnung seiner fachlichen Qualifikation und zugleich eine große Ehre für die Juristische Fakultät der Universität Tübingen.
Dem Verfassungsgerichtshof gehören neun Mitglieder an, die vom Landtag auf neun Jahre gewählt werden: Drei Mitglieder sind Berufsrichter, drei sind nichtrichterliche Juristen und drei sind Laienrichter. Alle drei Jahre scheidet ein Mitglied der drei erwähnten Gruppen aus. Prof. Dr. Christian Seiler zählt zur Gruppe der nichtrichterlichen Juristen.