Juristische Fakultät

23.06.2025

Strafrechtliche Maßregeln im Mittelpunkt: Fakultätsbegegnung mit der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe

Begegnungen mit den Juristischen Fakultäten des Landes gehören zu den alljährlichen Höhepunkten im Veranstaltungsprogramm der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe. Diese Zusammenkünfte, bei denen je ein Mitglied der betreffenden Fakultät und ein Richter des Bundesgerichtshofs zu einem Thema von allgemeinem Interesse vortragen, finden im Wechsel beim BGH in Karlsruhe und an der jeweiligen Fakultät statt. Nach dem Besuch der Studiengesellschaft in Tübingen im Mai 2017 stand jetzt der „Gegenbesuch“ der Tübinger Fakultät in Karlsruhe an. Im Mittelpunkt des Treffens standen Vorträge von Professor Dr. Jörg Kinzig und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Georg Zimmermann zum Stand und zum Reformbedarf des strafrechtlichen Maßregelrechts. Konkret stand die Frage im Vordergrund, ob sich die sogenannte zweite Spur des Strafrechts immer noch, erst jetzt, wieder oder vielleicht auch nicht in der Krise befindet. Die durchaus nicht unkontroversen Bestandsaufnahmen der beiden Referenten lösten eine angeregte Diskussion aus. Zuvor hatten die zahlreich angereisten Tübinger Fakultätsmitglieder die Gelegenheit, in zwei geführten Gruppen das Areal des Bundesgerichtshofs, darunter nicht zuletzt die beeindruckende Bibliothek, und darüber hinaus das dort angesiedelte rechtshistorische Museum kennenzulernen. Zu den Vorträgen wurden sie von der Vorsitzenden der Studiengesellschaft, Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christiane Schmaltz, LL.M., herzlich willkommen geheißen. Grußworte der Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, und der Dekanin der Tübinger Fakultät, Professor Dr. Christine Osterloh-Konrad betonten beide die große Bedeutung des Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis auch in diesem Rahmen. Nach den Vorträgen wurden die Kontakte bei einem Umtrunk im Foyer der BGH-Bibliothek vertieft, bevor die Tübinger Delegation in zwei Kleinbussen die Heimreise antrat.

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